Öffentliche Anhörung zum Fluglärmschutz
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veranstaltet am Montag, dem 8. Mai eine öffentliche Anhörung zum Thema Fluglärm. Die Abgeordneten beschäftigen sich unter anderem mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen. Auch die Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Anträge zum Umgang mit Fluglärm eingebracht.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll gemäß der Koalitionsvereinbarung der Schutz vor Fluglärm in der Umgebung größerer ziviler und militärischer Flugplätze verbessert werden. Die Sachverständigen und die Mitglieder des Umweltausschusses werden über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen beraten. Ferner geht es um bauliche Beschränkungen, Schallschutzanforderungen und damit verbundene Entschädigung- und Erstattungsansprüche.
Mit der Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
sollen vor allem die für die Festsetzung des
Lärmschutzbereichs maßgeblichen Grenzwerte abgesenkt
werden. Das Verfahren für die Berechnung der
Lärmbelastung soll modernisiert werden.
Die Sitzung findet statt am:
Zeit: Montag, den 8. Mai 2006, 11.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Der Kreis der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen sind über die Homepage des Umweltausschusses abrufbar.