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55/1999
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ÖSTLICHE SOZIALHILFESÄTZE KNAPP UNTER DEN WESTLICHEN (ANTWORT)

Bonn: (hib) as- Der Unterschied zwischen den Sozialhilfe-Regelsätzen in den alten und in den neuen Bundesländern liegt bei rund drei Prozent. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/527) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu den Sozialhilfe-Regelsätzen in Ostdeutschland ( 14/421) weiter darlegt, wurde der durchschnittliche Regelsatz für die DDR im Juni 1990 auf 400 DM monatlich festgesetzt. Damit habe dieser um rund zehn Prozent unter dem durchschnittlichen Leistungsniveau in den alten Bundesländern gelegen. Bereits zum 1. Juli 1991 bzw. zum 1. Juli 1992 hätten die zuständigen Landesbehörden in den neuen Bundesländern den Regelsatz so erhöht, daß sich der Abstand zum durchschnittlichen Regelsatz in Westdeutschland auf 5,7 Prozent bzw. 3,7 Prozent verringerte. Laut Antwort hat sich der Regelsatz für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz in den westdeutschen Ländern von durchschnittlich 475 DM im Jahre 1991 auf rund 540 DM im Jahre 1998 entwickelt. Die Vergleichszahlen für Ostdeutschland lagen bei rund 440 DM bzw. 515 DM. Lediglich Berlin West und Berlin Ost sind mit je 540 DM im Jahre 1998 gleichgestellt. Die Bundesregierung erläutert, die Bemessung der Regelsätze im Jahre 1991 sei Bestandteil der Grundentscheidung gewesen, das Sozialleistungsrecht der Bundesrepublik Deutschland vor allem aus finanz- und ordnungspolitischen Gründen nur schrittweise und im Einklang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel in den neuen Ländern und Ostberlin einzuführen. Die Bemessung des Eckregelsatzes habe in einem verträglichen Verhältnis zur allgemeinen Einkommenslage sowie zum Verbrauchsniveau in den neuen Bundesländern stehen müssen. Mit der Angleichung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse in den neuen und alten Bundesländern sei auch eine Angleichung der Regelsätze in den neuen Ländern an die im früheren Bundesgebiet verbunden.

Auf die Frage nach unterschiedlichen Preisen für die regelsatzrelevanten Güter und Dienstleistungen in west- und in ostdeutschen Städten erläutert die Bundesregierung, aktuelle Daten zum regionalen Preisniveauvergleich lägen in der amtlichen Statistik nicht vor. Die letzten verfügbaren Daten "50-Städte-Vergleich" stammten aus dem Jahr 1993 und bezögen sich nicht nur auf die regelsatzrelevanten Güter und Dienstleistungen, sondern auf alle Gütergruppen der Lebenshaltung privater Haushalte, mit Ausnahme der Wohnungsnutzung. Zu den Auswirkungen, die die geplante Ökosteuerreform auf den Preis des regelsatzrelevanten Haushaltsenergieanteils haben wird, erklärt die Regierung, durch die Einführung der Stromsteuer sowie die Anhebung der Mineralölsteuer würden sich die Energiepreise erhöhen. Insofern ergäben sich gewisse Auswirkungen auf das Preisniveau. Im Rahmen der Sozialhilfe schlügen sich jedoch die Energiekosten großteils in den Heizkosten nieder, die "in der Regel voll übernommen werden".



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9905510
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