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65/1999
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1.237 PRIVATISIERTE UNTERNEHMEN STELLTEN INSOLVENZANTRAG (ANTWORT)

Bonn: (hib) nl- 1237 Unternehmen, die bis Ende 1998 von der Treuhandanstalt oder ihrer Nachfolgerin, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), privatisiert worden sind, haben nach der Privatisierung einen Insolvenzantrag gestellt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/664) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/482) hervor. Die mit Abstand meisten Insolvenzfälle seien in Sachsen (410) registriert worden. Über die Zahl der 1990 in diesen Unternehmen Beschäftigten liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Ein Großteil der 1990 im Bestand der Treuhandanstalt befindlichen Unternehmen sei aufgespalten worden. Auch wenn ein erheblicher Teil der Unternehmen nicht sanierungsfähig gewesen sei, habe die Treuhandanstalt mit rund 15.000 privatisierten Unternehmen und Unternehmensteilen eine wichtige Grundlage für den marktwirtschaftlichen Neubeginn in den neuen Ländern geschaffen. Unternehmenszusammenbrüche aufgrund fehlgeschlagener unternehmerischer Erwartungen, sich ändernder Marktbedingungen, unzureichender Finanzierung oder Managementfehlern gehörten zum Marktgeschehen und seien nicht der Privatisierungspolitik der Treuhandanstalt oder der BvS anzulasten, so die Regierung. Informationen über Insolvernzverfahren privatisierter Treuhandunternehmen lägen der Regierung nur insoweit vor, als bei Eintritt der Insolvenz noch Vertragsbeziehungen zwischen der BvS und dem privatisierten Unternehmen bestanden. Die Zahl der Insolvenzen der bei der BvS erfaßten Fälle habe 1995 mit 286 ihren Höchststand erreicht und sei seither wieder rückläufig. Die Gründe für Insolvenzen sieht die Bundesregierung in fehlenden Absatzmöglichkeiten, Managementfehler sowie zu hohen Produktions- und Finanzierungskosten der Unternehmen.

Der Antwort zufolge liegen der Regierung keine Angaben über die Zahl der im Zusammenhang mit Insolvenzen privatisierter Unternehmen verlorengegangen Arbeitsplätze vor. Treuhandanstalt und BvS hätten zusammen mit den Ländern und anderen Beteiligten an Auffanglösungen mitgewirkt und versucht, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern. Auch den Schaden für das Treuhandvermögen kann die Regierung nicht quantifizieren. Soweit die BvS Gläubigerin sei, müsse sie im Insolvenzverfahren mit Forderungsausfällen rechnen. In aussichtsreichen Fällen verfolge die BvS auch Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, heißt es weiter. Die beteiligten Dienststellen sind nach Regierungsangaben bemüht, veruntreute Mittel unter Ausschöpfung "aller gerichtlichen und außergerichtlichen Möglichkeiten" zurückzuführen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9906511
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