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87/1999
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ÜBER FRAUEN UND ASYL BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) in- Nach der Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe für die Gewährung von Asyl erkundigt sich die PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/833). Die Fraktion erläutert, nach Angaben der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl seien mehr als 50 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, über zwei Drittel Frauen und Kinder. Diese Frauen seien neben Fluchtursachen wie politischer, ethnischer oder religiöser Verfolgung von zusätzlichen Repressionen betroffen: Arbeitsverbot, Auspeitschung wegen Verstoßes gegen die Kleidungsvorschriften, Vergewaltigungen durch "Sicherheitskräfte" und genitale Verstümmelungen. Die meisten dieser Frauen, so die PDS, erhielten jedoch in der Bundesrepublik Deutschland kein Asyl. Begründet werde dies damit, daß frauenspezifische Fluchtgründe "als nicht politisch und damit asylunerheblich" bezeichnet würden. Die Oppositionsabgeordneten verweisen auf die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, in der festgelegt worden sei, daß die Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel der Beachtung geschlechtsspezifischer Verfolgungsgründe überarbeitet werden sollen.

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung nun darlegen, was sie in ihren außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitischen Beziehungen getan hat, um Menschenrechte für Frauen zu verwirklichen und ob die Vertretungen Deutschlands im Ausland aufgefordert wurden, ihre Berichterstattung über sexuelle Gewalt an Frauen zu erweitern und frauenspezifische Verfolgung stärker als bisher zu berücksichtigen. Von Interesse ist zudem, ob von der Bundesregierung Organisationen - auch Nichtregierungsorganisationen - die sich für die Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Frauen in den betreffenden Ländern einsetzen, unterstützt werden. Äußern soll die Regierung sich auch über mögliche Änderungen im Asylverfahrensgesetz und im Ausländergesetz und mitteilen, ob sie bereit ist, letzteres so zu ändern, daß auch geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe ein asylrechtliches Abschiebungshindernis darstellen. Die PDS will darüber hinaus erfahren, ob die Bundesregierung überlegt, Organisationen bzw. Initiativen zu fördern, um diese in die Lage zu versetzen, verfolgte Frauen psychosozial zu versorgen. Die Fraktion verweist auf die asylrechtliche Praxis in Ländern wie Kanada, den Niederlanden und der Schweiz und will von der Regierung wissen, ob diese Konsequenzen für ihre eigene Asylpolitik ziehen wird und welche EU-Staaten neben den Niederlanden frauenspezifische Fluchtgründe als Asylgrund anerkennen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9908716
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