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152/1999
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ÜBER NUTZUNGSVERORDNUNG ERST IM FRÜHJAHR BERICHTEN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/BOB-re) Die Bundesregierung beabsichtigt, bis zum 30. März kommenden Jahres einen "umfassenden Bericht" vorzulegen, der die Problematik eines gerechten Interessenausgleichs zwischen Eigentümern und Nutzern von Grundstücken auf dem Gebiet der früheren DDR aufzeigen soll. Dies teilt sie in einer Unterrichtung ( 14/1479) zu den "Wirkungen der Nutzungsentgeltverordnung sowie zu notwendigen Änderungen" mit. Dabei geht es um ein zu zahlendes Nutzungsentgelt vor allem für Wochenend-, Freizeit- und Erholungsgrundstücke, das aufgrund dieser Verordnung schrittweise angehoben werden kann. Der Bundestag hatte im Sommer vergangenen Jahres die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 1999 einen Bericht zu diesem Thema vorzulegen.

Wie aus der Unterrichtung nunmehr hervorgeht, sind der Regierung die tatsächlichen Verhältnisse in dem betroffenen Bereich "derzeit nur bruchsstückhaft bekannt". Eine verlässliche Aufbereitung der Fakten, deren Kenntnis notwendige Grundlage für ein Urteil über die Wirkungen von Änderungsvorschlägen und einen gerechten Interessenausgleich sei, fehle. Deshalb habe das Bundesjustizministerium im Frühjahr dieses Jahres eine Untersuchung zu Fragen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes und der Nutzungsentgeltverordnung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Analyse soll den Angaben zufolge Anfang kommenden Jahres vorliegen.

Die Regierung verweist in ihrer Unterrichtung zudem auf einen Beschluß einer Konferenz der Justizminister der neuen Länder und Berlins vom April 1999. Dort sei ein Gesetzentwurf verabredet worden, der die Rechtsstellung der Nutzer solcher Grundstücke verbessern soll. Die Arbeitsgruppe werde voraussichtlich im September dieses Jahres eine Verbandsanhörung abhalten. Laut Unterrichtung wird ferner das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Herbst über Verfassungsbeschwerden von Eigentümern solcher Grundstücke entscheiden.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9915201
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