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157/1999
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NEUE LÄNDER WIRTSCHAFTLICH STÄRKEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-nl) Die Bundesregierung soll der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Ländern weiterhin höchste Priorität einräumen. Dies verlangen SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 14/1551). Die erforderliche Förderpräferenz für die neuen Länder sollte gesichert und die staatlichen Hilfen beim Aufbau Ost auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Das bestehende Förderinstrumentarium sollte weiterhin überprüft und an die dem Ziel höchster Wirksamkeit, Transparenz und Übersichtlichkeit angepasst werden. Beim weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur müsse die Erschließung der ostdeutschen Problemregionen verbessert werden. Auf wichtige regionale und lokale Verkehrswege sei dabei zu achten. Die Koalitionsfraktionen fordern ferner, mit den bereits begonnenen neuen Initiativen in der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspolitik die wirtschaftliche Leistung der neuen Länder zu steigern und die Absatz- und Exportfähigkeit ostdeutscher Unternehmen zu unterstützen.

Die Abgeordneten setzen sich ferner für die Gründung kleinerer und mittlerer Unternehmen ein, deren Eigenkapitalbasis gestärkt werden soll. Durch neue Akzente der aktiven Arbeitspolitik und eine Verstätigung der Arbeitsmarktförderung auf hohem Niveau wollen die Fraktionen die Lage auf dem ostdeutschen Arbeitsmarkt verbessern. Sie wollen die Wirtschaft und deren Ausbildungsbereitschaft stärken, um so die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Ebenso sollte die Lebensqualität in den ostdeutschen Städten und Gemeinden durch die Neuorientierung der Wohnungs- und Städtebauförderung und durch die stärkere Kulturförderung verbessert werden. Gesichert werden sollte darüber hinaus das touristische Potential der neuen Länder, etwa durch einen besseren Naturschutz. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben sollte es solange geben, bis sie die ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben erfüllt hat. Schließlich wollen die Fraktionen das Föderale Konsolidierungsprogramm 2004 sichern und vor dem Auslaufen der Hilfen eine Anschlußregelung festgeschrieben wissen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9915704
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