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198/1999
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"REPARATIONSFORDERUNGEN HABEN BERECHTIGUNG VERLOREN” (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die alliierten Siegermächte hätten den Kriegsgeschädigten einschließlich der Zwangsarbeiter aus den entnommenen Reparationen einen Ausgleich gewähren müssen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/1786) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/1620) fest. Kriegsgeschehnisse würden üblicherweise durch Reparationsvereinbarungen geregelt, so die Regierung. Diese habe es nach dem zweiten Weltkrieg nicht gegeben. Vielmehr hätten die alliierten Siegermächte in erheblichem Umfang Reparationen entnommen. Fast 55 Jahre nach Kriegsende hätten Reparationsforderungen ihre Berechtigung verloren. Seit Anfang der 70er Jahre habe die Regierung vielmehr stets betont, dass auch Fragen der Vergangenheit im Zuge der Zusammenarbeit zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben gelöst werden sollten.

Wie es in der Antwort weiter heißt, sind nach dem Bundesentschädigungsgesetz Zahlungen an NS-Verfolgte einschließlich Zwangsarbeiter geleistet worden. Weil diese Zahlungen territorial beschränkt gewesen seien, habe die Bundesrepublik Globalentschädigungsabkommen mit westlichen Staaten abgeschlossen. In Warschau, Moskau, Minsk und Kiew seien Stiftungen eingerichtet worden, die mit 1,5 Milliarden DM ausgestattet waren und vor allem ehemaligen Zwangsarbeitern zugute kamen, so die Regierung. In den mittel- und osteuropäischen Staaten, die nicht durch die Stiftungen erfasst wurden, seien vergleichbare Zahlungen für NS-Verfolgte im Haushalt 1998 vorgesehen worden. Ein erheblicher Teil der Mittel des deutsch-tschechischen Zukunftsfonds sei für dortige NS-Opfer bestimmt. Die Zahlungen von insgesamt bisher rund 100 Milliarden DM seien auch vielen ehemaligen Zwangsarbeitern zugute gekommen. Einzelne Betriebe hätten an ehemalige Zwangsarbeiter rund 100 Millionen DM gezahlt. Nach aktuellen Schätzungen leben heute nach Regierungsangaben noch rund 1,5 Millionen ehemalige Zwangsarbeiter. Die Regierung begrüßt, dass die deutsche Wirtschaft mit der Unternehmensinitiative für Zwangsarbeiter zusätzlich zu den bisherigen Leistungen von rund 100 Millionen DM ein weiteres Zeichen ihrer moralischen Verantwortung setzen wolle. Die Regierung habe die Bemühungen um eine Unternehmensinitiative stets unterstützt und ergänzende Bundesmittel zugesagt. Ob und inwieweit eine weitere Bundesstiftung für vergessene NS-Opfer eingerichtet werden soll, würden die Koalitionsfraktionen nach Abschluss der Verhandlungen zur Unternehmensinitiative entscheiden. Im Übrigen äußern sie Verständnis dafür, dass die an der Initiative beteiligten Firmen den Empfang der vorgesehenen Einzelleistungen vom Verzicht der Empfänger auf weitere Klagerechte abhängig machen wollen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9919808
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