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216/1999
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Finanzausschuss/Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

STEUERBEREINIGUNGS- UND ÖKOSTEUERGESETZ ANGENOMMEN

Berlin: (hib/VOM-fi) Der federführende Finanzausschuss hat nach zweieinhalbstündiger Beratung am Freitagvormittag die gleichlautenden Entwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1514) und der Bundesregierung ( 14/1455) zum Steuerbereinigungsgesetz 1999 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS in geänderter Fassung angenommen. Gleiches gilt für die zweite Stufe der Ökosteuerreform, zu der ebenfalls wortgleiche Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1524) und der Bundesregierung ( 14/1668) vorlagen. Hier setzte sich die Koalitionsmehrheit gegen alle Oppositionsfraktionen durch. Die beiden Gesetze sollen am kommenden Freitag, 12. November, in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden.

Die zusätzliche Sitzung des Finanzausschusses war erforderlich geworden, nachdem sich in der Koalition weiterer Erörterungsbedarf zu beiden Gesetzesvorhaben ergeben hatte. Beim Steuerbereinigungsgesetz ging es dabei um die geplante Besteuerung der Erträge aus Kapitallebensversicherungen. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsantrag sieht nun vor, den geplanten Freibetrag von 30.000 DM für alle Versicherten auf 20.000 DM zu verringern.

Dies dürfte nach Auffassung von SPD und Bündnisgründen dazu führen, dass die Masse der kleineren Versicherungen weiterhin steuerfrei bleiben wird. Der Freibetrag gilt, wenn der Vertrag nicht vor Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss zurückgekauft wird. Er kann vom Steuerpflichtigen insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Von dieser Regelung betroffen sind auch fondsgebundene Lebensversicherungen. Die über den Freibetrag hinausgehenden Erträge sollen nur ermäßigt besteuert werden. Die Koalition machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Verträge, die vor dem Jahr 2000 abgeschlossen werden, von der Neuregelung nicht betroffen sind.

Im Mittelpunkt der Beratung des Gesetzes zur Fortführung der ökologischen Steuerreform stand die Besteuerung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und der hocheffizienten Stromerzeugungsanlagen mit Gasturbinen und nachgeschalteten Dampfturbinen (GuD-Anlagen). Für die Personenbeförderung im Schienenverkehr und mit Kraftfahrzeugen im genehmigten Linienverkehr soll eine Vergütungsmöglichkeit für einen Teil der Mineralölsteuer eingeführt werden.

Dadurch werde der ÖPNV (Beförderung nicht über 50 Kilometer oder Reisedauer von maximal einer Stunde) nur mit der Hälfte der Steuersatzanhebungen auf Kraftstoffe belastet. Von der Vergütung der vollen Heizstoffsteuer sollen nun auch die GuD-Anlagen mit einem elektrischen Wirkungsgrad von netto mindestens 57,5 Prozent profitieren, um diese "innovative Technik” besonders zu fördern. Diese Begünstigung gilt nur für Anlagen, die nach 1999 errichtet werden. Sie soll auf zehn Jahre je Anlage beschränkt werden.

Mit der Begründung, eine Mitberatung des Umweltausschusses zur ökologischen Steuerreform sei nicht möglich, wenn in zwei wesentlichen Punkten die Grenzwerte nicht diskutiert werden könnten, weil sie erst in der Freitagssitzung des Finanzsausschusses festgelegt würden, verweigerten die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS am Donnerstagabend die Mitarbeit im Ausschuss. Zuvor hatten SPD und Bündnisgrüne deutlich gemacht, dass es in der Frage einer Steuerbegünstigung des Kraftstoffs für den (ÖPNV) keinen Dissens zwischen den Koalitionspartnern gebe und man sich bis zum Beginn der Sitzung des Finanzausschusses am Freitagmorgen auf eine Formulierung zur steuerlichen Begünstigung von Taxen, Droschken sowie Bussen im privaten Einsatz für den ÖPNV einigen werde.

Kernpunkt der Auseinandersetzung mit den Oppositionsfraktionen war ein ebenfalls fehlender Grenzwert für die Steuerbegünstigung von GuD-Anlagen, der auch erst in der Sitzung des Finanzausschusses am nächsten Tag vorgestellt und beraten werden sollte. Nach einer Beratungspause zum weiteren Verfahren beschloss die CDU/CSU, gefolgt von F.D.P. und PDS, die Sitzung zu verlassen, weil sie aufgrund fehlender substantieller Angaben ihre Aufgabe als Abgeordnete in einem mitberatenden Ausschuss nicht wahrnehmen könnten.

Zuvor hatte die SPD ihren Antrag zur Beratung und Abstimmung des fraglichen Punktes mit den Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen und damit der Entscheidung der Opposition formal die Grundlage entzogen. Gleichzeitig hatten die Koalitionsparteien vorgeschlagen, gemeinsam über die Vorlagen zum Gesetzentwurf zur Regelung der Steuerbegünstigung im Öffentlichen Personennahverkehr unter Einbeziehung einer einvernehmlichen Formulierung zu Taxen und Privatbussen im ÖPVN zu diskutieren und zu beschließen. Nach Auszug der Opposition erfolgte der Beschluss zu diesem Vorhaben einstimmig mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.



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Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/1999/9921601
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