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009/2001
Datum: 17.01.2001
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heute im Bundestag - 17.01.2001

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit bekämpfen

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einvernehmlich, die entsprechende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.

In der zu Grunde liegenden Eingabe forderte der Petent, in der Wirtschaftspolitik darauf hinzuwirken, dass Baufirmen keine Arbeitnehmer aus Billiglohnländern, zum Beispiel aus Osteuropa, beschäftigen dürften. Damit solle ein "fairerer Wettbewerb" ermöglicht werden. Nach Meinung des Petenten, gehen die derzeitig geltenden rechtlichen Bestimmungen an der Wirklichkeit vorbei.

Die vom Petitionsausschuss eingeleitete parlamentarische Prüfung ergab, dass zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung die Bundesanstalt für Arbeit inzwischen mehr als 2.700 Mitarbeiter einsetzt. Zusätzlich würde die Zollverwaltung, die zurzeit bereits über 1.000 Bedienstete für diesen Zweck zur Verfügung stelle, ihren Einsatz zur Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben noch erheblich steigern. Parallel hierzu wende auch die Steuerfahndung der mit der illegalen Beschäftigungen einhergehenden Steuerhinterziehung ihre erhöhte Aufmerksamkeit zu. So hätten die Landesfinanzbehörden die Zahl der Fahndungsprüfer in den letzten Jahren kontinuierlich um insgesamt rund 70 Prozent erhöht. Zusätzlich würden auch die Justizbehörden auf diesem Gebiet tätig, wenn eine Straftat wegen Betrug oder Veruntreuung vorliege.

Der Gesetzgeber habe für die von dem Petenten geforderte Bekämpfung der illegalen Beschäftigung mit dem Arbeitnehmerentsendegesetz bereits einen rechtlichen Rahmen geschaffen, mit dem Lohndumping auf Großbaustellen entgegen gewirkt werden solle, heißt es weiter. Dabei werde sowohl in- als auch ausländischen Unternehmen vorgeschrieben, ihren im Bundesgebiet beschäftigten Arbeitnehmer bei Vorliegen eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages am ersten Tag der Entsendung an den tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Obwohl Verstößen gegen das Verbot illegaler Beschäftigung bereits verschiedene Sanktionsmöglichkeiten unterliegen würden,

habe die Bundesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages eine effizientere Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit in Aussicht gestellt. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde zur Zeit im BMA erarbeitet, in dem die vorliegende Eingabe nach Auffassung des Petitionsausschusses berücksichtigt werden soll.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_009/01
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