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034/2001
Datum: 07.02.2001
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heute im Bundestag - 07.02.2001

Regierung: Mangelnde Forschungsergebnisse erschweren BSE-Gesetzgebung

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/

Berlin: (hib/WOL) Große Defizite gibt es nach Informationen der Regierung bei einem gesetzgeberischen Ansatz zur Lösung umweltpolitischer Fragen im Rahmen der Tierkörperbeseitigung im Zusammenhang mit BSE. Wie die Regierung am Mittwochvormittag im Umweltausschuss dargelegt hat, gibt es derzeit weder im Inland noch im Ausland fundierte Forschungsergebnisse, auf deren Grundlage gesetzlich tragfähige Lösungen zu formulieren wären. Nach der derzeitigen Situation, so die Regierung auf eine Frage der CDU/CSU, unterliege beispielsweise die Entsorgung von BSE-verseuchten Tieren in Anwendung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes den Landesbehörden. Eine von der Presse propagierte Zuständigkeit der Umweltbehörden nach dem Abfallgesetz komme wegen einer Übertragungsgefahr von Seuchen auf Mensch und Tier nicht in Frage.

Sicherheit bietet nach der Darstellung der Regierung derzeit nur die "thermische Lösung" bei der Entsorgung. Einzig die Verbrennung des zuvor aus den Tierkörpern hergestellten Tiermehls könne nach dem derzeitigen Informationsstand als sicher bezeichnet werden. Hierzu stehe "rein zahlenmäßig" eine ausreichende Zahl von Verbrennungsanlagen zur Verfügung, um einen Entsorgungsbedarf von einer Million Tonnen bundesweit zu verarbeiten. Auf Fragen der Bündnisgrünen und der F.D.P., ob in dieser Größenordnung bereits die Zahl der zu vernichtenden Rinder einbezogen sei, erklärte die Regierung, die Zahl von 400.000 Rindern entspreche der regulären Schlachtungsrate eines Monats. Auf Grund der konkreten Situation würden damit zusätzlich etwa 200.000 Tonnen an Verbrennungsgut anfallen. Keine gesicherten Erkenntnisse gebe es hingegen, inwieweit es durch Vermengung verschiedener Brennstoffe wie Kohle oder anderer Substanzen zu Verschlackungen, Rückständen oder anderen Nebenerscheinungen kommen könne. Fraglich sei auch, und dies schränke die zunächst ausreichende Zahl von Verbrennungsanlagen ein, inwieweit die Verbrennung von Tiermehl, die zu sehr hohen Temperaturen führe, sich auf die technische Belastbarkeit der Verbrennungsanlagen auswirke. Wegen fehlender Ergebnisse könnten deshalb weder im Hinblick auf eine Anlagenzulassung noch auf eine mögliche Entsorgung der

Reste im Rahmen eine Sondermüllregelung noch im Hinblick auf die Fragen des Transportes von Tierkadavern oder Tiermehl gesetzliche Regelungen vorgelegt werden. Offen sei auch die von der Regierung angestrebte einheitliche Vereinbarung in der Vorgehensweise mit den Bundesländern.

Ebenfalls offen ist laut Regierung eine endgültige Klärung der gesundheitlichen Belastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den betroffenen Arbeitsbereichen, wie sie von den Abgeordneten angesprochen wurde. Ein erster Leitfaden für den Arbeitsschutz wurde für die nächste Februarwoche zugesagt. Offene Fragen gebe es auch bei den von den Bündnisgrünen angesprochenen Gefährdung von Wildtieren, bei der Verfolgung illegaler Entsorgung oder Verbringung ins Ausland sowie im Hinblick auf die von der SPD angesprochene Klärung der Abwässer. Über das Auswärtige Amt habe man hier intensive Recherchen vornehmen lassen, allerdings ohne nennenswerte Ergebnisse bei den Nachbarstaaten. Auf Fragen der Union erklärte die Regierung, der Bund werde sich an den Kosten der Tierfutterbeseitigung beteiligen. In Bezug auf Entschädigungszahlungen sei man jedoch mit der EU in Verhandlungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_034/02
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