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095/2001
Datum: 30.03.2001
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heute im Bundestag - 30.03.2001

Telekommunikationsmarkt vorausschauend regulieren

/Wirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Um eine digitale Spaltung der Gesellschaft zu vermeiden, muss die Politik der Regulierung des Telekommunikationsmarktes nach Auffassung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen dazu beitragen können, dass flächendeckend erschwingliche Breitbandangebote vorhanden sind. In einem Antrag ( 14/5693) zum Wettbewerb und zur Regulierung im Telekommunikationssektor erklären die Fraktionen, der dynamische Universaldienstbegriff des Telekommunikationsgesetzes biete den Ansatzpunkt dafür, auch hochwertige Datenübertragungsmöglichkeiten bei Marktdefiziten als Universaldienstleistung abzusichern. Bundesregierung und Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sollten daher prüfen, ob und wie der Universaldienstbegriff im Gesetz fortgeschrieben und modernisiert werden kann und wie Telekommunikationsdienste bei öffentlichen Einrichtungen in der Praxis gefördert werden können.

Die Abgeordneten plädieren für eine stärker vorausschauende Regulierungspolitik. Auf der Basis einen breiten Diskussion von Grundsatzfragen wie der Abgrenzung von Teilmärkten oder der Regelung des Inkassos sollte die Behörde Eckpunkte entwickeln. Für Investitionsentscheidungen der Unternehmen sei ein zuverlässigerer Rahmen zu schaffen, der auch genügend Anreize für Investitionen in Infrastrukturen schaffe und sicherstelle, dass solche Investitionen nicht durch "regulatorische Eingriffe" unangemessen entwertet werden. Wenn die Spielräume sinnvoll genutzt würden, seien grundsätzliche Änderungen des Telekommunikationsgesetzes nicht zwingend notwendig, heißt es in dem Antrag. Änderungsbedarf könne sich jedoch mit Blick auf die von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Richtlinien für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste sowie im Zusammenhang mit der Reform des Datenschutzrechts ergeben.

Im Übrigen unterstützen die Fraktionen die Position der Regierung, dass eine Ausweitung der EU-Kompetenzen in diesem Bereich nicht anstehe. Die in den Richtlinienentwürfen vorgesehenen zusätzlichen Rechte der Kommission, etwa zu den Eingriffsmöglichkeiten in Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden, würden derzeit abgelehnt. Dies würde die Gefahr übereilter europäischer Entscheidungen mit sich bringen, denen keine Analyse der marktmäßigen und technischen Entwicklungen vorausgegangen sei. Ziel europäischer Telekommunikationspolitik müsse es vorrangig sein, Wettbewerb herzustellen und die tatsächlichen Wettbewerbsbedingungen anzugleichen. Darüber hinaus solle die Regierung prüfen, ob Grenzwerte und Sicherheitsabstände beim Einsatz mobiler Kommunikation noch dem neuesten Stand von Forschung und Wissenschaft entsprechen und diese Werte gegebenenfalls korrigieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_095/08
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