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190/2001
Datum: 04.07.2001
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heute im Bundestag - 04.07.2001

Keine Gewaltdarstellungen im Fernsehen

Petitionsausschuss/

Berlin: (hib/MIK) Gegen Gewaltdarstellungen im Fernsehen hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe den zuständigen Ministerien der Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

In der Petition wird gefordert, wirksame Maßnahmen gegen die Darstellung von Gewalt, auch sexueller Gewalt, im Fernsehen zu ergreifen. Der Themenkomplex Gewalt und Pornografie im Fernsehen, zu dem viele Eingaben vorliegen, wurde auch in der vergangenen Legislaturperiode im Ausschuss behandelt. Damals waren die Parlamentarier zur Überzeugung gelangt, dass sich der gehäufte Konsum von Gewaltdarstellungen negativ auf die Weltsicht, Einstellungen und sozialen Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen auswirkt und so nicht nur kurzfristig, sondern auf lange Sicht das gesellschaftliche Leben insgesamt mitbestimme. Die Bundesregierung wurde aufgefordert worden, durch intensive und breit angelegte Aufklärungsprogramme einen Beitrag zur Reduzierung von Gewaltdarstellungen zu leisten.

In der nun eingeholten parlamentarischen Stellungnahme wies die Regierung darauf hin, dass das Grundgesetz die Presse-, Rundfunk- und Filmfreiheit als hohes unverzichtbares Gut der freiheitlichen Grundordnung garantiert. Staatliche Einflussnahme auf Medieninhalte sei grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem weise das Grundgesetz die Kompetenz für das Film- und Rundfunkwesen "grundsätzlich" den Bundesländern zu. Weiter verwies die Regierung auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes auf zahlreiche Institutionen wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, die freiwilligen Selbstkontrolleinrichtungen und die Jugendschutzbeauftragten der Fernsehsender hin. Der Petitionsausschuss würdigte ausdrücklich die Arbeit dieser Institutionen, kritisierte aber, dass bei der freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht beteiligt seien. Insgesamt begrüßten die Abgeordneten die Aufklärungsprogramme der Bundesregierung, mit der die Absicht einer Reduzierung von Gewaltdarstellungen verbunden sei. Er sieht darin auch ein Resultat seiner Bemühungen im Rahmen des früheren Petitionsverfahrens. Er forderte die Bundesregierung jedoch auf, in ihrer Aufklärungsarbeit nicht nachzulassen, die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen und die Kooperation mit Personen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens zu suchen, die zu diesen Bemühungen beitragen könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_190/02
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