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266/2001
Datum: 12.10.2001
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heute im Bundestag - 12.10.2001

Bundesregierung will Postgesetz erneut ändern

/Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die in diesem Jahr verabschiedete Verlängerung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für die Beförderung von Briefen und adressierten Katalogen mit weniger als 200 Gramm Einzelgewicht sowie inhaltsgleichen Massenbriefsendungen bis Ende 2007 macht nach Darstellung der Bundesregierung weitere Änderungen des Postgesetzes und der Post-Universaldienstleistungsverordnung erforderlich. Dazu hat sie jetzt einen Gesetzentwurf ( 14/7093) vorgelegt. Für den Zeitraum bis 2007 soll die Regelung fortgeschrieben werden, dass bei auftretenden Versorgungslücken ausschließlich die Deutsche Post AG verpflichtet werden kann, diese Lücken zu schließen. Auch müssten inhaltsgleiche Massensendungen mit einem Gewicht bis 50 Gramm sowie sonstige Massensendungen von weniger als 200 Gramm bis zum Auslaufen der Exklusivlizenz weiterhin von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt werden. Verlängert werden solle auch das ausschließliche Recht der Deutschen Post AG, hoheitlich herausgegebene Briefmarken zu verwenden. Schließlich sei die Vorgabe zu verlängern, wonach mindestens 5.000 stationäre Postfilialen mit unternehmenseigenem Personal vorgehalten werden müssen.

In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat um Prüfung, ob diese Verpflichtung über eine "so lange Laufzeit" noch angemessen ist. Auch sei zu prüfen, ob nicht die Angabe der nächsten Leerungszeit der Briefkästen, die im Interesse des Kunden liege, als Vorgabe in die Post-Universaldienstleistungsverordnung aufgenommen werden soll. Beiden Anliegen stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nicht zu. Die Verordnung definiere lediglich Mindeststandards für die Briefbeförderung und lege fest, dass die Leerungszeiten auf den Briefkästen anzugeben sind. Daran anschließende Serviceleistungen sollten der unternehmerischen Dispositionsfreiheit überlassen bleiben, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_266/04
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