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280/2001
Datum: 26.10.2001
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heute im Bundestag - 26.10.2001

SPD und Bündnis 90/Die Grünen möchten die Juristenausbildung reformieren

/Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Eine Reform der Juristenausbildung ist Ziel eines Gesetzentwurfes von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/7176). Die Koalitionsfraktionen stellen darin fest, die derzeitige Ausbildung sei weitgehend auf den Richterberuf ausgerichtet. Rechtsberatung und -gestaltung spielten hingegen eine nur untergeordnete Rolle. Insbesondere bereite die Ausbildung unzureichend auf den Anwaltsberuf vor und werde zu sehr von der Examensvorbereitung dominiert. Auch hätten juristische Fakultäten an den deutschen Universitäten zu wenig Spielraum, um Schwerpunkte in der Lehre zu entwickeln. Hauptziel der Initiative sei deshalb, die Absolventen mit auf den jeweiligen juristischen Beruf, insbesondere den des Anwalts, vorzubereiten, erklären Sozialdemokraten und Bündnisgrüne.

Der Vorbereitungsdienst soll deshalb nach dem Willen der Koalitionsfraktion stärker am Bild des Rechtsanwalts ausgerichtet werden. Pflichtstationen sollten künftig jeweils 3 Monate, die bei einem Rechtsanwalt aber 12 Monate dauern. Dadurch könnten sich Referendarinnen und Referendare intensiver als bislang in die anwaltliche Praxis einarbeiten. Sie könnten zudem besser in den Ablauf einer Rechtsanwaltskanzlei eingebunden werden. Der Entwurf gehe dabei davon aus, dass der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten anwaltlicher Denk- und Arbeitsweise auch in allen anderen juristischen Berufen von Vorteil ist, so die Abgeordneten. Die Initiative sieht zudem vor, dass junge Juristinnen und Juristen vor einer Tätigkeit als Richterin oder Richter die dafür erforderliche Berufs- und Lebenserfahrung haben sollen. Dies könne insbesondere durch eine zweijährige Tätigkeit in anderen juristischen Berufsfeldern nachgewiesen werden.

Die Koalition strebt außerdem an, die Zweistufigkeit der juristischen Ausbildung - Studium und berufspraktischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) - beizubehalten. Sie beabsichtigt dabei, die Prüfungen in den Wahlfächern vollständig auf die Universitäten zu übertragen. Dies stärke die Verantwortlichkeit der Hochschulen und ermögliche es, Lehr- und Prüfungsinhalte an moderneEntwicklungen schneller und flexibler anzupassen. Die universitäre Prüfung soll nach dem Willen der Fraktionen in allen Bundesländern gleichermaßen zu 50 Prozent in die Gesamtnote einfließen. SPD und B 90/Grüne lehnen es aber ab, die Prüfungskompetenz vollständig auf die Universitäten zu übertragen, da dies die Vergleichbarkeit der Abschlüsse in Frage stellen könnte.

Zur Reform der Juristenausbildung liegt dem Bundestag bereits ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 14/2666) vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_280/01
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