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025/2002
Datum: 29.01.2002
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heute im Bundestag - 29.01.2002

Regierung rechnet 2002 mit Ökosteuer-Einnahmen von 14,3 Milliarden €

/Wirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr Einnahmen aus der Ökosteuer in Höhe von 14,3 Milliarden €. Dies geht aus ihrer Antwort ( 14/8075) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/7877) hervor. Die gesetzliche Rentenversicherung rechne derzeit für 2002 mit zusätzlichen Bundesmitteln aus dem Ökosteueraufkommen von 13,7 Milliarden €. Weitere 190 Millionen € aus diesem Aufkommen würden für das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien aufgewendet. Im Rahmen dieses Programms seien seit September 1999 über 230.000 Anträge gestellt worden, so die Regierung. Dahinter stehe ein Investitionsvolumen von rund 2 Milliarden € für Solarkollektoren, Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse, Biogasanlagen, Wärmepumpen, Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie und kleineren Wasserkraftanlagen.

Die Regierung weist darauf hin, dass Abweichungen zwischen dem Ökosteueraufkommen und zusätzlichen Rentenmitteln sowohl nach oben als auch nach unten möglich sind. Mittel- bis langfristig die zusätzlichen Mittel für die Rentenversicherung das Ökosteueraufkommen immer deutlicher übersteigen. Ein Beitragssatzpunkt in der Rentenversicherung entspreche 2002 einer Beitragseinnahme von 8,8 Milliarden €. Insgesamt liege die Entlastung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung in den Jahren 2002 bis 2010 voraussichtlich zwischen 1,5 und 1,7 Prozentpunkten pro Jahr, heißt es in der Antwort.

Die Regierung beziffert die Einnahmeausfälle durch die ermäßigte Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft auf rund 2,76 Milliarden € für 2001 und durch den ermäßigten Steuersatz für Heizstoffe auf etwa 204,5 Millionen € pro Jahr. Die Einnahmeausfälle durch den Spitzenausgleich für das Produzierende Gewerbe schätzt die Regierung für 2001 auf rund 153,4 Millionen €. Wenn die ermäßigten Ökosteuerzahlungen der Unternehmen um mehr als 20 Prozent über dem Betrag liegen, um den die Lohnnebenkosten in den Unternehmen gesenkt wurden, kann nach dem Spitzenausgleich die darüber hinausgehende Summe in voller Höhe zurückerstattet werden.

Die Regierung geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Europäische Kommission die Beibehaltung der ermäßigten Steuersätze für weitere zehn Jahre genehmigen wird. Wettbewerbskommissar Monti stehe einer Verlängerung des Spitzenausgleichs aufgeschlossen gegenüber. Allerdings sehe sich die Kommission hier an ihren "Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltbeihilfen" gebunden. Er könne daher nur genehmigt werden, wenn er Gegenstand einer Vereinbarung zur Verwirklichung von Umweltschutzzielen zwischen dem Mitgliedstaat und dem begünstigtem Unternehmen oder Unternehmensverbänden ist oder wenn Sanktionen für den Fall vorgesehen sind, dass die vereinbarten Umweltschutzziele nicht erreicht werden. Die Regierung habe Brüssel gegenüber vorgetragen, dass die Vereinbarung mit der deutschen Wirtschaft zur globalen Klimaschutzvorsorge eine Sanktionsandrohung enthält. Diese reiche der Kommission aber nicht aus. Einen Kompromiss sieht die Regierung darin, Sanktionen für den Fall des Nichterreichens der Klimaziele bis 2004 gesetzlich zu verankern, zusätzliche "Zwischenziele" festzulegen und den Geltungszeitraum der beihilfenrechtlichen Genehmigung zunächst zu begrenzen und später zu verlängern. Die Regierung rechnet mit einer positiven Entscheidung der Kommission noch im ersten Quartal 2002.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_025/07
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