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052/2002
Datum: 27.02.2002
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heute im Bundestag - 27.02.2002

Bundesbankreform und neue Allfinanzaufsicht gebilligt

Finanzausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbankgesetzes ( 14/6879) und über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht ( 14/7033) in jeweils geänderter Fassung gebilligt. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS votierten für die Gesetzesvorhaben, CDU/CSU und FDP lehnten sie ab. Beide Gesetze sollen am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden. Mit der Bundesbankreform will die Regierung die Zentrale in Frankfurt am Main als Ansprechpartnerin für das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) stärken. Dazu soll die Bundesbank einen Vorstand erhalten, der aus Präsident, Vizepräsident und sechs weiteren Mitgliedern besteht. In einem Änderungsantrag hatten die Koalitionsfraktionen die Zahl der weiteren Mitglieder von vier, wie zunächst im Regierungsentwurf vorgesehen, auf sechs angehoben. Die bisherigen neun Landeszentralbanken werden zu Hauptverwaltungen, die von einem weisungsabhängigen Präsidenten geleitet werden. Die Regierung verspricht sich davon eine bessere Effizienz bei den Organisationsabläufen. Auch entfalle künftig der "mühsame Koordinationsprozess über den Zentralbankrat". Der Bundesrat soll bei der Bestellung der Leiter der Hauptverwaltungen nicht mehr mitwirken, dafür aber ein Vorschlagsrecht für vier Mitglieder des Vorstands erhalten.

Die SPD bezeichnete die Reform als "notwendig und überfällig". Sie verwies auf das hohe Ansehen der Bundesbank in Europa auf Grund ihrer stabilitätsorientierten Politik. Die Beteiligung des Bundesrates an der Bestellung der Vorstandsmitglieder werde dazu beitragen, so die SPD, dass die bewährte Meinungspluralität im Leitungsorgan der Bundesbank beibehalten wird. Die CDU/CSU räumte ein, dass ein einheitliches Führungsgremium erforderlich sei. Allerdings werde mit dieser Reform ein falscher Weg eingeschlagen. Bisher sei die Bundesbank für alle ein ernst zu nehmender Partner gewesen. Dass Äußerungen der Bundesbank-Spitze ihre Bedeutung gehabt hätten, sei nur durch die bisherige Art der Stellenbesetzung gewährleistet worden. Stattdessen erhalte man nun eine "stromlinienförmige Ausrichtung" auf die jeweilige Bundesregierung. Künftig werde die Bundesbank in das parteipolitische Spektrum einzusortieren sein, was in die völligfalsche Richtung gehe. Die Präsidenten der Hauptabteilungen seien weisungsgebunden und würden nicht mehr ernst genommen. Man hoffe auf den Einspruch des Bundesrates, so die Union. Die Tatsache, dass der Bundestag als Gesetzgeber die derzeit amtierenden Direktoriumsmitglieder mit Ausnahme des Bundesbankpräsidenten zum Inkrafttreten der Reform, geplant für den 1. Mai dieses Jahres, in den Ruhestand versetze, ist nach Auffassung der FDP außergewöhnlich. Sie verlangte von der Bundesregierung eine Darstellung der maximalen Kosten, die entstünden, wenn alle drei frei werdenden Vorstandspositionen neu besetzt würden und die ausscheidenden Direktoriumsmitglieder ihre finanziellen Bezüge bis zum Auslaufen ihrer jeweiligen Verträge spätestens 2008 erhielten. Auf Vorschlag des Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob informierte das Bundesfinanzministerium Vertreter der Koalitionsfraktionen und der PDS darüber in vertraulicher Runde nach einer Sitzungsunterbrechung. CDU/CSU und FDP nahmen daran nicht teil, weil sie die Vertraulichkeit der Information ablehnten. Die Bundesregierung hatte in der Sitzung mitgeteilt, die Einsparung auf Grund der neuen Stellenstruktur im Vorstand belaufe sich nach einer Übergangsphase auf jährlich 1,6 Millionen €. Die PDS stimmte dem Gesetzentwurf zu, da die Bundesbank dadurch für künftige Aufgaben besser gerüstet sei.

Ebenfalls mit der Mehrheit von SPD, Bündnisgrünen und PDS gegen das Votum von CDU/CSU und FDP nahm der Ausschuss den Gesetzentwurf über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht an. Damit soll eine selbstständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht errichtet werden, welche die Aufsichtskompetenzen der bisherigen drei Bundesoberbehörden, der Bundesämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel, übernimmt. Die Regierung erwartet, dass diese neue Finanzaufsicht zu einem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis führt. Die SPD sprach von einem "sehr effizienten Kontrollorgan", wobei die Dreigliedrigkeit innerhalb der Behörde erhalten bleibe. Dagegen hielt die Union eine "Superbehörde" nicht für den richtigen Weg. Sie hätte es für sinnvoller gehalten, die gesamte Bankenaufsicht auf die Bundesbank zu übertragen. Ähnlich argumentierte die FDP, die sich "neue Autorität" für die Bundesbank durch die Bankenaufsicht versprochen hätte.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_052/01
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