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113/2002
Datum: 30.04.2002
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heute im Bundestag - 30.04.2002

Scharping konnte Dissens über Airbus-Beschaffung nicht auflösen

Haushaltsausschuss/

Berlin: (hib/VOM) Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) ist es am Dienstagmittag nicht gelungen, unterschiedliche Interpretationen im Haushaltsausschuss über die rechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Beschaffung des Airbus-Transportflugzeuges A400M aufzulösen. Der Haushaltsausschuss hatte am 20. März 5,1 Milliarden Euro für den Programmstart des A400M mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP freigegeben. Lediglich die PDS hatte dagegen gestimmt. Damit war der Direktor der gemeinsamen Organisation für die Rüstungszusammenarbeit der Länder Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland ermächtigt worden, für Deutschland rechtliche Verpflichtungen auf der Grundlage dieses Beschlusses in dem genannten Umfang einzugehen. Dies gelte auch für die Schadensersatzregelung. In der Sitzung betonten CDU/CSU, FDP und PDS, aber auch Bündnis 90/Die Grünen, dass die 5,1 Milliarden Euro freigegeben worden seien, um dafür in einer ersten Tranche etwa 40 Flugzeuge von insgesamt 73 bestellen zu können. Der Gesetzgeber sollte nach der Bundestagswahl in der Entscheidung frei sein, ob er weitere 33 Flugzeuge bestellen will. Aus den 5,1 Milliarden Euro dürften sich daher Schadensersatzzahlungen auf Grund einer Nichtabnahme der Flugzeuge nur auf diese erste Tranche beziehen. Keinesfalls dürften die 5,1 Milliarden Euro verwendet werden, um einen etwaigen Schadensersatz für den Fall zu finanzieren, dass der künftige Gesetzgeber die übrigen 33 Flugzeuge nicht bestellen würde. Die Fraktionen wiesen auf das Haushaltsrecht des Parlaments hin. Die CDU/CSU erläuterte, Scharping habe seinem französischen Amtskollegen Alain Richard zugesagt, Deutschland würde auch Schadensersatz zahlen, wenn es nicht zur Abnahme der 73 Flugzeuge käme.

Der Minister betonte, der Haushaltsausschuss habe am 24. Januar der Entscheidung der Bundesregierung, 73 Transportflugzeuge zu beschaffen, mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Beschaffung sei der politische Willen aller Fraktionen außer der PDS gewesen. Es sei nicht zu erkennen, weshalb sich dies in Zukunft ändern könne. Die finanzielle Begrenzung auf 5,1 Milliarden Euro gelte, so Scharping. Ergänzend habe er verdeutlicht, dass Schadensersatzregelungen in internationalen Verträgen gängig seien. Der Haushaltsausschuss habe auch in den Programmstart ge-mäß der Beschaffungsgrundlage eingewilligt. Der Beschluss des Haushaltsausschusses sei in einer amtlichen Übersetzung ins Englische übertragen und den Partnerstaaten zur Mitzeichnung zugeleitet worden. Lediglich die Unterschrift Spaniens stehe noch aus. Damit seien die Vorgaben des Beschlusses des Haushaltsausschusses exakt eingehalten und umgesetzt, so der Minister. Im Brief an seinen französischen Kollegen habe er nur den Beschluss des Ausschusses wiederholt.

Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss einen Antrag dieser Fraktionen an, in dem festgestellt wird, dass die Bundesregierung auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses vom 20. März handelt und dafür sorgen wird, dass auf dieser Grundlage der Industrievertrag in Kraft gesetzt wird. Ferner nehme der Ausschuss zur Kenntnis, dass der Verteidigungsminister die Berichterstatter und den Ausschuss unverzüglich unterrichtet, sobald alle Unterschriften aller Partnernationen vorliegen. Diese Unterrichtung geschehe in jedem Fall, bevor der Industrievertrag in Kraft tritt. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag von CDU/CSU und FDP mit den Stimmen der übrigen Fraktionen. Darin wurde die Regierung aufgefordert, bei ihrem weiteren Vorgehen durch eindeutige Formulierungen in den Verträgen selbst oder in einem "Side-Letter" sicherzustellen, dass dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 20. März entsprochen wird. Danach dürften Verpflichtungen Deutschlands für die Beschaffung der A400M lediglich im Gesamtvolumen von rund 5,1 Milliarden Euro für etwa 40 Maschinen begründet werden. Die Bezugsgröße einer etwaigen Schadensersatzpflicht Deutschlands sei die Bestellmenge, die dem vom Ausschuss am 20. März freigegebenen Betrag von rund 5,1 Milliarden Euro entspreche, also nicht die vom Bundestag politisch angestrebte, haushaltsrechtlich aber nicht legitimierte Stückzahl von 73 Maschinen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_113/01
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