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134/2002
Datum: 27.05.2002
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heute im Bundestag - 27.05.2002

Bundesfinanzministerium soll Weisung zur Post-Besteuerung zurücknehmen

/Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Weisung des Bundesfinanzministeriums gegenüber dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen zur Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG zurückzunehmen. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 14/9101). Die Fraktion stellt fest, dass das nordrhein-westfälische Finanzministerium, zuständig für die Besteuerung der Deutschen Post AG, die Auffassung vertreten habe, das Unternehmen sei wegen zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für andere Anbieter beim Erbringen von Universaldienstleistungen (Grundversorgung mit postalischen Leistungen) nicht von der Umsatzsteuer befreit. Die Regierung habe sich im Vorfeld des Börsengangs der Deutschen Post AG darüber hinweggesetzt und per Einzelweisung gegenüber dem Landesministerium angeordnet, dass die Post AG neben dem ihr vorbehaltenen Tätigkeitsbereich (Exklusivlizenz) auch für die Universaldienstleistungen von der Umsatzsteuer zu befreien sei. Die Regierung habe eingeräumt, dass bei der Frage der Auslegung der Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift auch andere Möglichkeiten denkbar wären.

Nach Auffassung der CDU/CSU lässt sich die Auffassung des Bundesfinanzministeriums "weder mit dem Sinn und Zweck des Postgesetzes noch mit dem Gesetz der Wettbewerbsneutralität im Umsatzsteuerrecht" vereinbaren. Darüber hinaus sei die umsatzsteuerliche Befreiung der Deutschen Post AG bei den Universaldienstleistungen nicht mit EU-Recht vereinbar. Damit entspreche die Weisung der Regierung nicht dem geltenden Recht. Das ursprüngliche Ziel des Postgesetzes, die Postdienstleistungen für einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu öffnen, werde durch die Umsatzsteuerbefreiung für Universaldienstleistungen geradezu verhindert. Damit werde die Deutsche Post AG einseitig bevorzugt. Andere Wettbewerber im Universaldienstleistungsbereich unterlägen voll der Umsatzsteuer, betont die Union. Durch die einseitige Steuerbefreiung würden Marktzutrittsschranken für andere Wettbewerber aufgebaut, die einen intensiven Wettbewerb verhinderten. Die Folge seien hohe Portogebühren zu Lasten der Verbraucher, argumentieren die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_134/01
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