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162/2002
Datum: 18.06.2002
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heute im Bundestag - 18.06.2002

Rechtssicherheit beim bewaffneten Einsatz deutscher Streitkräfte gefordert

/Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/STA) Die FDP fordert eine gesetzliche Definition des Begriffs "Einsatz" oder der Begriffskombination "Einsatz bewaffneter Streitkräfte", um Rechtssicherheit bei Auslandseinsätzen der Deutschen Bundeswehr zu schaffen. In einem entsprechenden Antrag ( 14/9402) wird die Regierung aufgefordert, ein Gesetz zur Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr einzubringen und damit die notwendige Rechtssicherheit herzustellen. Weiterhin sei eindeutig zu klären, in welcher Form der Bundestag sich in bestimmten Angelegenheiten zu beteiligen habe. Zu diesen Situationen zählen unter anderem die Durchführung spezieller Ausbildungsprogramme zur Vorbereitung auf eventuelle Einsätze, die Entsendung von Vorauskommandos, humanitäre Hilfe mit Selbstschutzkomponente und die Beteiligung deutscher Soldaten in Kooperation mit anderen militärischen Einheiten, die nicht unter deutschem Kommando stehen, wie es zum Beispiel momentan in Afghanistan der Fall ist. Abweichend von einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 1994, das dem Bundestag die Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte verleiht, sollen begründete Ausnahmen nur dort möglich sein, wo das absehbare Risiko gering sei sowie festgelegte bündnistechnische Verfahren und zwingende Vorbereitungsmaßnahmen es unabweisbar erfordern, heißt es in dem Antrag weiter.

Als Regelungsmöglichkeiten, die in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollten, sieht die FDP-Fraktion unter anderem vor, dass grundsätzlich immer der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte entscheidet. Allerdings sollen bei Vorliegen eines Kabinettsbeschlusses erste unaufschiebbare Maßnahmen zur Planung und Vorbereitung von Einsätzen durch den Bundesverteidigungsminister möglich sein. In Fällen, die Geheimhaltung erfordern, soll die erste Entscheidungsbefugnis des Bundestages an ein besonderes Gremium übertragen werden, dem der Bundestagspräsident vorstehen soll. Dessen Mitglieder seien entsprechend den Mehrheitsverhältnissen in geheimer Wahl vom Bundestag zu bestimmen, schlägt die FDP vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_162/03
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