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172/2002
Datum: 27.06.2002
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heute im Bundestag - 27.06.2002

Mit Brüssel das Vergabeverfahren für Emissionsrechte konkretisieren

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/

Berlin: (hib/NEI) Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von CDU/CSU, FDP und PDS hat der Umweltausschuss am Donnerstagmorgen einen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/738) zu einem EU-Richtlinienentwurf über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionsberechtigungen angenommen. Jeweils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP wurden ein Antrag der Union ( 14/8852) und Anträge der FDP ( 14/7073, 14/7156, 14/8495) abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen fordern die Regierung in ihren Antrag auf, mit der EU-Kommission das Vergabeverfahren für die Emissionsrechte zu konkretisieren, optional weitere Branchen und Treibhausgase einzubeziehen und die Vereinbarkeit und das Verhältnis des Emissionshandels mit bewährten nationalen Klimaschutz-Instrumenten sicherzustellen. Liberale und Union hatten sich gegen den EU-Richtlinienvorschlag in der vorliegenden Form ausgesprochen.

Einigkeit bestand im Ausschuss darüber, dass die deutschen Vorleistungen im Klimaschutz umfassend anzurechnen sind, was durch den vorgelegten Richtlinienentwurf noch nicht gewährleistet sei. FDP und CDU/CSU betonten, alle Treibhausgase sollten von der EU-Richtlinie erfasst und der Anwendungsbereich nicht auf Kohlendioxid beschränkt werden. Von Seiten der PDS wurde insbesondere kritisiert, dass der Verkehr und die privaten Haushalte nicht erfasst wurden. Die Koalition wies hingegen darauf hin, dass die einbezogenen Sektoren immerhin 46 Prozent aller Emissionen ausmachten. Die CDU/CSU-Fraktion hatte in ihrem Antrag gefordert, die letzte Stufe der ökologischen Steuerreform auszusetzen und langfristig abzuschaffen, um einseitige Wettbewerbsverzerrungen und Doppelbelastungen zu Lasten deutscher Unternehmen und Verbraucher zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_172/02
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