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244/2002
Datum: 07.11.2002
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heute im Bundestag - 07.11.2002

Koalition will ermäßigte Ökosteuersätze erhöhen

/Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die ermäßigten Ökosteuersätze für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft anheben. Bei Strom, Heizöl und Erdgas sollen diese Sätze von 20 auf 60 Prozent der Regelsätze steigen. Dazu haben die Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform ( 15/21) vorgelegt. Die Berechnungsgrundlage für den so genannten Spitzenausgleich solle dabei so umgestellt werden, dass auch bei hohen Energieverbräuchen eine "moderate, jedoch ökologisch sinnvolle Grenzsteuerbelastung" verbleibt. Bisher erhalten produzierende Unternehmen, die durch die Stromsteuer netto belastet sind, einen zusätzlichen Anspruch auf Vergütung der Stromsteuer, den "Spitzenausgleich". Jährlich wird dabei die Höhe der Stromsteuerbelastung mit der Entlastung beim Arbeitgeberanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen auf Grund der Senkung der Beitragssätze seit Einführung der Ökosteuer verglichen. Bei der Berechnung der Entlastung soll nun künftig nicht mehr auf die Unternehmensverhältnisse des Jahres 1998 abgestellt werden, sondern unabhängig vom Zeitpunkt der Unternehmensgründung sollen immer die Unternehmensverhältnisse im Antragsjahr maßgebend sein. Die Entlastung in der Rentenversicherung wäre demnach die Differenz zwischen dem Arbeitgeberanteil, den das Unternehmen für das Antragsjahr zahlen müsste, wenn die Beitragssätze von 1998 noch gelten würden, und dem Arbeitgeberanteil, der sich auf der Basis der jeweils aktuellen Beitragssätze errechnet. Die bisherige Erhöhnung des Entlastungsbetrages um den Faktor 1,2 solle entfallen. Ist die steuerliche Belastung höher als die errechnete Entlastung in der Rentenversicherung, so würde der Steuermehrbetrag künftig bis auf einen Selbstbehalt von fünf Prozent vergütet. Die Koalition stellt fest, dass auch energieintensive Unternehmen damit nicht über einen tragbaren Selbstbehalt belastet werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie werde somit berücksichtigt.

Darüber hinaus ist vorgesehen, den ermäßigten Stromsteuersatz für Nachtspeicherheizungen von 50 Prozent (10,20 Euro je Megawattstunde) auf 60 Prozent (12,30 Euro je Megawattstunde) des Regelsatzes der Stromsteuer anzuheben. Diese steuerliche Begünstigung soll nach dem Willen der Fraktionen Ende 2006 auslaufen. Den Regelsatz der Mineralölsteuer für Erdgas, das als Heizstoff verwendet wird, soll von 3,476 Euro auf 5,50 Euro je Megawattstunde erhöht werden. Für Flüssiggas ist geplant, den Regelsatz von 38,34 Euro auf 60,60 Euro je 1000 Kilogramm und für schweres Heizöl von 17,89 Euro auf 25 Euro je 1000 Kilogramm anzuheben. Von dieser Regelung ausnehmen wollen die Fraktionen effiziente Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung sowie den Einsatz von Mineralöl zur Stromerzeugung, wie z. B. in Gas- und Dampfturbinenanlagen. Die bis zum Jahresende befristete Steuerbegünstigung für Mineralöle, die zum Heizen von Gewächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen verwendet werden, soll dem Entwurf zufolge bis Ende 2004 verlängert werden. Die derzeit bis Ende 2009 befristete Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, wollen die Abgeordneten erst zum Ende des Jahres 2020 auslaufen lassen.

Das Abschmelzen von Steuerbegünstigungen im Rahmen der ökologischen Steuerreform für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft bringt nach den Berechnungen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundeshaushalt vom kommenden Jahr an Mehreinnahmen von rund 380 Millionen Euro jährlich. 50 Millionen Euro jährlich werden auf Grund des geplanten neuen Stromsteuersatzes für Nachtspeicherheizungen erwartet. Das Auslaufen der Steuerbegünstigung für Nachtspeicherheizungen Ende 2006 würde danach vom Jahr 2007 an zu weiteren Mehreinnahem von 200 Millionen Euro jährlich führen, heißt es in dem Entwurf. Die neuen Mineralölsteuersätze für Erdgas, Flüssiggas und schweres Heizöl hätten im Bundeshaushalt vom kommenden Jahr an Mehreinnahmen von rund 1,02 Milliarden Euro jährlich zur Folge. Dagegen würde die Verlängerung der Steuerbegünstigung für Mineralöle zum Heizen von Gewächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen für zwei Jahre zu geringeren Steuereinnahmen von jeweils rund 30 Millionen Euro führen. Mindereinnahmen von wenigstens 6 Millionen Euro erwarten SPD und Bündnisgrüne auf Grund der geplanten Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff in Fahrzeugen vom Jahr 2010 an.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_244/01
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