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248/2002
Datum: 12.11.2002
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heute im Bundestag - 12.11.2002

Entwurf zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform heftig umstritten

Finanzausschuss (Anhörung)/

Berlin: (hib/NEI) Heftig umstritten war der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/21) zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform unter den Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Dienstagvormittag. Ziel des Entwurfes ist es, bei der Einführung geschaffene Steuerbegünstigungen abzuschmelzen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die ermäßigten Ökosteuersätze für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft anzuheben. Diese Sätze sollen bei Strom, Heizöl und Erdgas von 20 auf 60 Prozent steigen. Die derzeit bis Ende 2009 befristete Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, soll nun erst Ende 2020 auslaufen.

Insgesamt begrüßt wurde der Gesetzentwurf von den Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und des Bundesumweltamtes. Sie sehen in ihm einen Schritt in die richtige Richtung und halten die Erhöhung der Steuersätze für produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft für angemessen. Gegen den Entwurf wandte sich der Vertreter des Verbandes der Chemischen Industrie. Er sehe den Wettbewerb im Bereich der Chemischen Industrie, die eine Exportquote von fast 70 Prozent hat, gefährdet. Deutschland habe in der EU mit die höchsten Energiepreise. So wies auch Dr. Czernie von der Ruhrgas AG darauf hin, dass bei einem Gesetz in der vorgesehenen Form "Wettbewerbsfakten total negiert" würden. Dr. von Loeffelholz vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) gab zu bedenken, dass insbesondere die Stimmung in der deutschen Wirtschaft beeinflusst würde. 1,5 Milliarden Euro Mehrbelastung seien im Vergleich zur Gesamtsteuerbelastung vergleichsweise gering. Dr. Görres vom Förderverein Ökologischer Steuerreform bedauerte, dass bei der Besteuerung auf Unternehmen und nicht auf Prozesse abgestellt wurde. Als Beispiel führte er an, dass es so auf eine unterschiedliche Besteuerung einer Klimaanlage in der Aluminiumindustrie und einer Klimaanlage bei der Deutschen Bank hinaus laufe.

Unterschiedlich beurteilt wurde auch die Erhöhung der Ergassteuer. Dr. Nantke vom Bundesumweltamt begrüßte diese Erhöhung und stellte die dann bestehende Gleichbesteuerung mit leichtem Heizöl heraus. Begrüßt wurde, unter anderem den Vertretern vom ifo-Institut und vom Bundesumweltamt, die Verlängerung der Steuerbegünstigung von Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird. Kritisiert wurde die generelle Anhebung der Ergassteuer in produzierendem Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft. Aus Sicht des Vertreters des DGB, Dr. Heuter, müsse man die Konzessions- und Förderabgaben mit einbeziehen. Dann ergebe sich schon heute eine Balance im Vergleich zu leichtem Heizöl. Deshalb solle die geplante Steuererhöhung auf Erdgas und Heizöl verteilt werden. Hingewiesen wurde insbesondere auf andere europäische Länder, die keine oder eine geringere Erdgassteuer erheben, diese bedeute nach Frau Dr. Möhlenkamp vom Bundesverband Deutscher Industrie eine Verschlechterung der Wettbewerbssituation. Dr. Pluge vom Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft kritisiert hier insbesondere die "Falschlenkungswirkung" der Anhebung der Ergassteuer im Osten. Eine Lenkungssteuer wie die ökologische Steuer solle ja eigentlich auf die Energie hin lenken, die am umweltfreundlichsten ist. Im Osten führe die Erhöhung der Erdgassteuer zu Mehrkosten in Höhe von 280 Millionen Euro für die Wirtschaft und in Höhe von 80 Millionen Euro für die privaten Haushalte.

Von Seiten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) wurde aufgefordert, die Instrumente des CO2-Handels und der ökologischen Steuerreform gegeneinander abzuwägen, wobei der CO2-Handel ökologische Sicherheit biete und die ökologische Steuerreform auch Geld bringe. Herr Kohlhass vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung gab jedoch zu bedenken, dass der CO2-Handel nicht die gesamte Wirtschaft erfasse und deshalb über eine Kombination der beiden Systeme nachgedacht werden müsse, um Doppelbelastungen zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2002/2002_248/02
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