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001/2003
Datum: 02.01.2003
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heute im Bundestag - 02.01.2003

Sozialbeirat für weitere Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung

/Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Der Sozialbeirat tritt dafür ein, die gesetzliche Rentenversicherung weiter zu reformieren. Dies geht aus dem Gutachten hervor, das das Gremium zum Rentenversicherungsbericht 2002 der Bundesregierung ( 15/110) vorgelegt hat. Mit dem Einstieg in den Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge sei mit der Rentenreform 2001 zwar eine richtige Weichenstellung für die langfristige Stabilisierung vollzogen worden. Die Entwicklung im vergangenen Jahr habe aber auch deutlich gemacht, dass dieses soziale Sicherungssystem weiterhin reformbedürftig sei, heißt es in dem Gutachten. Der langfristigen Stabilität der Rentenversicherung und dem Vertrauen der Beitragszahler und Rentner würde es dienen, wenn ein breiter politischer Konsens über weitere Reformschritte erreicht werden könne. Zentrale Aufgabe sei es, die Altersversicherung an sich ändernde demographische, ökonomische und gesellschaftliche Bedingungen anzupassen. Dies sei von Bedeutung, da in Folge der negativen wirtschaftlichen Entwicklung zu Beginn dieses Jahres der Rentenversicherungsbeitrag angehoben und somit das Ziel der Beitragssatzstabilität nicht erreicht worden sei.

Die Bundesregierung erklärt in ihrem Rentenversicherungsbericht 2002, die jüngsten gesetzlichen Regelungen seien notwendig geworden, um den Anstieg der Beitragssätze im Jahr 2003 auf 19,5 Prozent zu begrenzen. Durch die Einführung eines Korridors von 0,5 bis 0,7 Monatsausgaben für die Schwankungsreserve und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erhofft sie sich zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 5,7 Milliarden Euro. Unter Berücksichtigung der ab dem nächsten Jahr gültigen Verstetigungsregelung sinke der Beitragssatz auf Basis der mittelfristigen Annahmen zur Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2004 auf 19,4, 2005 auf 19,2 und 2006 auf 19,1 Prozent. Nach der neu gefassten Verstetigungsregelung müsse der Beitragssatz nur dann neu festgelegt werden, wenn bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Schwankungsreserve am Jahresende 0,5 Monatsausgaben unterschreiten beziehungsweise 0,7 Monatsausgaben überschreiten würde. Mittelfristig könne der Beitragssatz gesenkt werden, weil ansonsten die Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,7 Monatsausgaben überschritten würde. Weiter heißt es in dem Bericht, dass Rentenniveau werde in den alten Ländern im Zeitraum 2002 bis 2006 zwischen 68,6 und 70,1 Prozent pendeln. Nach langfristigen Berechnungen ergebe sich für den Zeitraum von 2007 bis 2012 ein Beitragssatz von 19 Prozent, während bis 2016 mit 19,7 Prozent zu rechnen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_001/08
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