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003/2003
Datum: 07.01.2003
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heute im Bundestag - 07.01.2003

Regierung: Hochwasserschutz muß verbessert werden

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/MAP) Der vorbeugende Hochwasserschutz muß auf nationaler und internationaler Ebene mit verbindlichen Maßnahmen und Initiativen verbessert werden. Die Flutkatastrophe vom Sommer 2002 habe gezeigt, dass bisher getroffene Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Anwort ( 15/274) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/164) hin. Die im September 2002 abgehaltene "Flußkonferenz" habe unter Beteiligung verschiedener Bundesressorts ein "5-Punkte-Programm" entwickelt, deren Umsetzung zum Teil in die Wege geleitet sei. So sei unter anderem der Beschluß gefasst worden, bei der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser unter Beteiligung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) eine Arbeitsgruppe einzurichten. Diese soll sich mit den in den Bundesländern bereits vorhandenen Hochwasseraktionsplänen befassen und Vorschläge für eine flußgebietsbezogene Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Schadenspotenzialminderung vorlegen, so die Regierung. Weiterhin hätte sich auf Grund einer Initiative Frankreichs der EU-Ministerrat mit dem Thema befasst. Ferner hätten die EU-Wasserdirektoren vereinbart, durch BMU und EU-Kommission im Februar 2003 zum Erfahrungsaustausch alle EU-Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten auf Arbeitsebene einzuladen.

Die FDP fragte unter anderem, ob es nach der Flutkatastrophe zu Verzögerungen bei der Spendenverteilung gekommen sei. Die Regierung wies dabei auf die Verantwortung der Länder hin. Soweit Kommunen Spenden verwalten würden, stünden diese unter Aufsicht der Länder. Die Länder würden eingegangene Spendenmittel in eigener Verantwortung verwalten, heißt es in der Antwort. Bei der Frage, wie es zur Bebauung in hochwassergefährdeten Gebieten kommen konnte, verweist die Exekutive auf die Gemeinden. Diese hätten die Aufgabe, Bauleitpläne gemäß der Raumordnung aufzustellen. Überschwemmungsgefährdete Gebiete seien zu sichern. Im Übrigen könnten aus den Bund-Länder-Programmen des Fonds Aufbauhilfe weder mittelbare Flutschäden noch Schäden auf Grund von Starkregen während der Flut ausgeglichen werden.

Darüber hinaus würden länderübergreifende Hochwasserschutzprogramme erarbeitet. Unter Beteiligung der jeweils angrenzenden Länder entstünden Projekte an Rhein-Maas, Oder-Neiße, Elbe, Donau und im nordwesteuropäischen Raum, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_003/01
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