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006/2003
Datum: 14.01.2003
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heute im Bundestag - 14.01.2003

Über 11 000 Einzelanträge auf Rüstungsexporte im Jahre 2001 genehmigt

/Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Im vorvergangenen Jahr sind in Deutschland insgesamt 11 005 Einzelanträge für die Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem Rüstungsexportbericht 2001 ( 15/230) mit. Der Gesamtwert dieser Genehmigungen - nicht der tatsächlichen Exporte - habe rund 7,21 Milliarden DM (3,69 Milliarden Euro) betragen. Im Vergleich zum Jahr 2000 bedeute dies einen Anstieg von 29 Prozent. Davon seien auf Exporte in EU-Länder Genehmigungen im Wert von rund 2,6 Milliarden DM (1,33 Milliarden Euro) und in NATO- sowie diesen gleichgestellten Staaten (ohne EU) Genehmigungen im Wert von rund 1,98 Milliarden DM (1,01 Milliarden Euro) entfallen. Damit hätten die Einzelgenehmigungen für Ausfuhren in die EU, in NATO- und diesen gleichgestellten Staaten einen Wert von rund 4,58 Milliarden DM (2,34 Milliarden Euro) gehabt. Gegenüber dem Jahr 2000 bedeute dies einen Anstieg um vier Prozent. Die Genehmigungswerte für die Ausfuhren in andere Staaten haben sich der Regierung zufolge auf rund 2,63 Milliarden DM (1,34 Milliarden Euro) belaufen und sich somit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Mit Abstand habe wertmäßig den größten Anteil die Genehmigung der Lieferung von drei U-Booten nach Südkorea eingenommen. Der Gesamtwert der Einzelgenehmigungen für Südkorea habe rund 1,82 Milliarden DM (0,93 Milliarden Euro) betragen. Ohne die U-Boot-Lieferung nach Südkorea wäre der Genehmigungswert für Ausfuhren in Drittländer nicht angestiegen. Dieser Wert habe sich im Jahre 2000 auf rund 1,17 Milliarden DM (0,6 Milliarden Euro) belaufen.

Für endgültige Ausfuhren von Rüstungsgütern in klassische Entwicklungsländer sind nach Regierungsangaben 2001 Einzelgenehmigungen im Wert von 105,6 Millionen DM (53,99 Millionen Euro) erteilt worden. Dies entspreche knapp 1,5 Prozent des Werts aller deutschen Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter. Diese Genehmigungen hätten zu 29 Prozent Ausfuhren nach Ägypten, zu 17 Prozent nach Kolumbien, zu 12 Prozent nach Thailand, zu 11 Prozent nach Indien und zu 10 Prozent nach Südafrika betroffen. Auf die ärmsten und die übrigen Entwicklungsländer mit niedrigem Einkommen seien Genehmigungen im Wert von etwa 8,2 Millionen DM (4,19 Millionen Euro) entfallen. Der Anteil dieser Länder entspreche somit nur 0,1 Prozent aller deutschen Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter 2001. Dies belegt für die Regierung, dass die Ausfuhren von Rüstungsgütern in klassische Entwicklungsländer nur geringe Bedeutung haben. Darüber hinaus seien 2001 Sammelausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von rund 7,52 Milliarden DM (3,84 Millionen Euro) erteilt worden. Betroffen davon seien ausschließlich Ausfuhren in NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Sammelausfuhrgenehmigungen werden laut Regierung innerhalb von Kooperationen für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt.

75 Anträge für die Genehmigung von Rüstungsgüterexporten sind den Angaben zufolge 2001 abgelehnt worden. Den Gesamtwert der abgelehnten Anträge gibt die Regierung mit etwa 67,95 Millionen DM (34,74 Millionen Euro) an. Darin nicht enthalten seien Anträge, die von den Antragstellern wegen mangelnder Erfolgsaussichten vorzeitig zurückgenommen wurden. Im Ürigen geht aus dem Bericht hervor, dass der Schwerpunkt der erteilten Genehmigungen für Rüstungsexporte 2001 wertmäßig mit 24,4 Prozent bei den Marineschiffen und mit 18 Prozent bei den militärischen Ketten- und Radfahrzeugen lag.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_006/05
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