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015/2003
Datum: 22.01.2003
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heute im Bundestag - 22.01.2003

Vereine des Umweltschutzes erhielten 3,5 Millionen Euro an Zuwendungen

/Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Vereine des Umwelt- und Naturschutzes erhielten im vergangenen Jahr Zuwendungen in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/335) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/245) hervor. 1999 habe diese Zahl noch zirka 2,86 Millionen Euro betragen. Den Angaben zufolge erhielten die Vereine im Jahr 2000 2,9 Millionen Euro und 2001 3,02 Millionen Euro, so dass in diesem Bereich im Zeitraum von 1999 bis 2002 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 12,29 Millionen Euro geflossen seien. Im Einzelnen erhielt der Deutsche Naturschutzring in Bonn für projekt- und institutionelle Förderung seit 1999 rund 1,6 Millionen Euro. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) wurde im gleichen Zeitraum mit 665 000 Euro unterstützt. Der Deutsche Rat für Landschaftspflege in Bonn erhielt an institutioneller Förderung insgesamt 760 000 Euro.

Weiter heißt es in der Antwort, die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden setze voraus, dass die sammelnde Organisation vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Geförderte Organisationen seien dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht habe in der abgelaufenen Wahlperiode die Frage der Einführung der Transparenzpflicht für Stiftungen geprüft, im Zusammenhang mit der Reform des Stiftungsrechts aber keinen Handlungsbedarf gesehen. Sollten in Zukunft erweiterte Offenlegungspflichten für Spenden sammelnde Organisationen nötig sein, werde die Regierung nach eigenen Angaben entsprechende Vorschläge unterbreiten. Die FDP-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage erkundigt, inwiefern die Verwendung von Fördermitteln bei Umwelt- und Naturschutzverbänden transparenter gestaltet und besser kontrolliert werden muss.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_015/05
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