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023/2003
Datum: 30.01.2003
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heute im Bundestag - 30.01.2003

"Keine Pläne für obligatorische private Altersvorsorge"

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung hat derzeit keine Pläne, die private Altersvorsorge (Riester-Rente) verpflichtend zu gestalten. In der Antwort ( 15/348) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/263) heißt es, mit dem Altersicherungsbericht 2005 werde erstmals darüber berichtet, in welchem Umfang die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge in Anspruch genommen werde und inwiefern die zusätzliche Altersvorsorge verbreitet ist. Laut einer Regelung des Sozialgesetzbuches müsse die Regierung geeignete Maßnahmen vorschlagen, falls die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge nicht ausreichend verbreitet sei. Darüber hinaus gebe es ebenfalls keine Pläne, die steuerlichen Regelungen der Riester-Rente gesetzlich nachzubessern. Mit Blick auf die praktischen Erfahrungen mit der Umsetzung des Zulageverfahrens werde die Regierung allerdings prüfen, ob weitere Vereinfachungen möglich sind. Allerdings seien zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zulagen ausgezahlt worden.

Zum Reformbedarf der gesetzlichen Rentenversicherung heißt es in der Antwort, die Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme werde ihren Bericht im Herbst dieses Jahres vorlegen. Das Gremium habe die Aufgabe, Vorschläge zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialversicherung zu erarbeiten. Aktuelle Vorschläge würden analysiert und bewertet, dies gelte zum Beispiel für das Verhältnis von aktiver Lebensarbeitzeit und Zeiten des Rentenbezugs. Weiter werde auch geprüft, ob die Regelaltersgrenze angehoben und die Höhe der Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme eine Altersrente verändert werden müssten. Darüber hinaus befasse sich die Kommission mit der Frage, ob der versicherte Personenkreis zum Beispiel durch die Einbeziehung von Beamten, Abgeordneten und Selbstständigen verbreitert werden kann. Die Experten werden sich nach Angaben der Regierung auch mit der Frage befassen, ob der mit der Rentenreform 2001 eingeleitete Paradigmenwechsel, die Ausgabenstärke an den Einnahmen zu orientieren, weiter entwickelt werden muss.

Zur derzeitigen Situation in der Rentenversicherung schreibt die Exekutive, die Rentenversicherung werde bis Ende dieses Jahres mit Mindereinnahmen von 9,5 Milliarden Euro auf Grund der schlechteren Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung zu rechnen haben. Durch die geringen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Grund eines geringeren Aufkommens würden weitere 1,5 Millionen Euro Verluste für die Versicherung entstehen. Zusammen ergebe das einen Einnahmeverlust der gesetzlichen Rentenversicherung in von Höhe 11 Milliarden Euro, was 1,1 Beitragspunkten entspreche. Die aktuell schwierige Finanzlage der Rentenversicherung sei nicht auf eine unzureichende Reform zurückzuführen, sondern liege in der massiven Verschlechterung der globalen und infolge dessen auch der nationalen Wirtschaftsentwicklung begründet.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_023/05
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