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077/2003
Datum: 08.04.2003
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heute im Bundestag - 08.04.2003

Bundesrat: Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz bis 2019 verlängern

Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/POT) Die Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes soll bis 2019 verlängert werden. Dies fordert der Bundesrat in einem Gesetzentwurf ( 15/777). Das noch bis 31. Dezember 2004 geltende Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die beschleunigte Planung der notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in den neuen Ländern und zwischen den neuen und den alten Ländern, um den nach der Vereinigung gestiegenen Verkehrsanforderungen gerecht zu werden und die Lebensverhältnissen in den alten und neuen Ländern anzugleichen. Es sieht bei der Planung von Verkehrswegen bundeseigener Eisenbahnen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Verkehrsflughäfen und Straßenbahnen unter anderem strenge Fristen für Behörden, vereinfachte Verfahren der Enteignung bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen sowie die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung auf eine Instanz (Bundesverwaltungsgericht) vor. Dies habe, so der Bundesrat, zu einer erheblichen Verkürzung der Genehmigungsverfahren geführt, ohne dass der Rechtsschutz von Betroffenen eingeschränkt worden sei. Mit der Verlängerung um 15 Jahre solle die Geltungsdauer des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes an den Zeitraum der im Solidarpakt II vereinbarten Zahlungen von Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen zum Abbau teilungsbedingter Infrastrukturdefizite in den neuen Ländern gekoppelt werden, heißt es in der Begründung.

In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates sieht die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinen Handlungsbedarf für eine Verlängerung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes. Sie will zunächst einen bis Ende 2003 in Zusammenarbeit mit den Ländern zu erstellenden Bericht über die Erfahrungen mit dem Gesetz abwarten. Allerdings weist die Regierung auch darauf hin, dass das mit dem Gesetz geschaffene Sonderrecht für die neuen Länder nur so lange rechtspolitisch zu rechtfertigen sei, bis die Ausstattung der neuen Bundesländer mit Verkehrswegen des Bundes mit derjenigen im übrigen Bundesgebiet vergleichbar sei. Es sei zweifelhaft, ob der Entwurf des Bundesrates dies angesichts einer beabsichtigten Verlängerung um 15 Jahre hinreichend berücksichtige, so die Regierung weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_077/05
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