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081/2003
Datum: 10.04.2003
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heute im Bundestag - 10.04.2003

Deutsche Opfer von Gewalt im Ausland sollen staatlich entschädigt werden

Recht/Anträge

Berlin: (hib/BES) Deutsche Staatsangehörige, die bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland Opfer eines Gewaltverbrechens werden, sollen künftig Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend machen können. Dies fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/802). Bisher richtet sich das OEG nach dem Territorialitätsgrundsatz. So haben Opfer von Gewaltverbrechen nur dann einen Anspruch auf Versorgung, wenn die Schädigung im Geltungsbereich des OEG oder auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug eingetreten ist. Nach Ansicht der Union ist diese gesetzliche Lage wegen des im europäischen Recht geltenden Diskriminierungsverbotes nicht zu rechtfertigen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU erhielten selbst dann nach dem deutschen OEG eine Entschädigung, wenn die Tat auf deutschem Territorium von einem Ausländer begangen worden sei, heißt es. Ein deutsches Opfer einer Gewalttat, das von einem Bürger eines EU-Landes in dessen Heimatland geschädigt wurde, gehe dagegen nach dem deutschen Gesetz leer aus, bemängeln die Abgeordneten.

Beispielhaft sei die Rechtspraxis in Österreich, so die Antragsteller. Dort werde die staatliche Opferentschädigung an das Staatsangehörigkeitsprinzip geknüpft, so dass österreichische Staatsangehörige eine Entschädigung unabhängig davon erhalten, wo die Straftat erfolgte. Deutschland solle diesem Beispiel folgen und zumindest im Hinblick auf deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, eine Ausnahme vom Territorialprinzip des geltenden Gesetzes machen. In der heutigen Praxis sehen die Parlamentarier eine unangemessene Privilegierung der Opfer terroristischen Taten, die bereits jetzt aus dem Fonds für Opfer terroristischer Gewalt entschädigt werden können. Langfristig werde es vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europas ohnehin eine Angleichung der Opferentschädigungsvorschriften im europäischen Raum geben. In der Übergangsphase dürften jedoch deutsche Opfer nicht im Stich gelassen werden. Wegen der finanziellen Engpässe im Haushalt könnten nach Meinung der Fraktion die nicht abgerufenen Mittel aus dem Entschädigungsfonds für Opfer terroristischer Gewalt den Bundesländern für die Entschädigungszwecke zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung soll angesichts dieser Rechtslage das geltende Opferentschädigungsgesetz novellieren und einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen, fordert die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag.

Handlungsbedarf bei der Opferentschädigung sehen auch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. In einem Antrag ( 15/808) fordern sie die Bundesregierung auf zu prüfen, ob das OEG auf Straftaten an deutschen Staatsangehörigen im Ausland ausgedehnt oder ob diesen Opfern auf andere Weise ein Anspruch auf Opferentschädigung zuerkannt werden kann. Geprüft werden solle auch, inwieweit Personen einen Anspruch auf Opferentschädigung erhalten können, die zwar keine deutsche Staatsangehörige sind, sich aber seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, ihren Lebensmittelpunkt hier haben und bei einem kurzfristigen Aufenthalt im Ausland Opfer von Gewalttaten geworden sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_081/06
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