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082/2003
Datum: 10.04.2003
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heute im Bundestag - 10.04.2003

Koalition legt Gesetz zur Arzneimittel-Positivliste vor

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/RAB) Die Positivliste für Arzneimittel soll schnell realisiert und eingeführt werden. Zu diesem Zweck hat die Koalition ein Gesetz über die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( 15/800) vorgelegt. Die Positivliste enthält die verordnungsfähigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Gleichzeitig ist ein Antragsrecht der pharmazeutischen Unternehmer auf Aufnahme ihrer Arzneimittel in die Positivliste vorgesehen. Zur Begründung heißt es, nur mit besonderen Anstrengungen könne das hohe Versorgungsniveau der Arzneimittelversorgung in der Bundesrepublik gewährleistet und weiterentwickelt werden. Bisher sei die Versorgung durch eine unübersichtliche Arzneimittelvielfalt gekennzeichnet. Wichtige Voraussetzungen für eine an Qualität und Wirtschaftlichkeit orientierte rationale Arzneimitteltherapie fehlten. Den Angaben zufolge führen diese Defizite zu vermeidbaren Fehlversorgungen mit Blick auf die Qualität der Arzneimittelverordnung, die mit einem ineffizienten Verbrauch der Ressourcen gepaart sei. Das vorgelegte Gesetz soll nach Angaben der Abgeordneten die Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Verordnung von Arzneimitteln dauerhaft verbessern. Die Arzneimittel-Positivliste ist in Artikel 1 des Gesetzes aufgeführt. Weiter heißt es, das Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches werde mit der Liste konkretisiert. Diese ziele darauf ab, allen Vertragsärzten die Auswahl eines zweckmäßigen Arzneimittels zu erleichtern und damit rationale und qualitativ dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechende Therapieentscheidungen zu fördern. Laut Sozialdemokraten und Bündnisgrünen erhoffen sich Experten von der Einführung der Positivliste jährliche Kosteneinsparungen in Höhe von 800 Millionen Euro.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_082/02
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