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124/2003
Datum: 06.06.2003
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heute im Bundestag - 06.06.2003

Qualität im Bildungswesen und kulturelle Vielfalt beim GATS garantieren

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die von den Ländern und dem Bund wahrgenommene öffentliche Aufsicht über das Bildungswesen darf durch das GATS-Abkommen nicht beeinträchtigt werden. Diese Forderung erhebt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag ( 15/1095). Wie es darin heißt, haben sich Deutschland und die übrigen EU-Mitglieder in dem 1995 in Kraft getretenen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) im Rahmen der Welthandelsorganisation verpflichtet, den Dienstleistungssektor zu liberalisieren. Die Bildung sei als einer von zwölf großen Dienstleistungssektoren in das Abkommen mit einbezogen. Bei den laufenden Verhandlungen über eine Revision des GATS ist nach Auffassung der Union darauf zu achten, dass die Kulturhoheit der Bundesländer nicht beeinträchtigt wird. Das Festlegen und Sichern von Qualitätsstandards sowie die Akkreditierung und Anerkennung von Hochschulabschlüssen müssten grundsätzlich in der Regelungsbefugnis des Staates bleiben. Eine generelle Verpflichtung zur Subventionierung auch privater Anbieter dürfe nicht entstehen. Die staatliche Finanzierung von Bildungs- und Kultureinrichtungen in Deutschland darf der Fraktion zufolge nicht zu Subventionsansprüchen ausländischer Anbieter führen. Bevor die EU weitere Liberalisierungszugeständnisse macht, müsse erreicht werden, dass sich das Niveau der Verpflichtungen der wichtigsten Verhandlungspartner angleicht. Die bisherigen Verpflichtungen der EU und ihrer Mitglieder zur Liberalisierung gingen erheblich weiter als die anderer Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation, vor allem der USA und Australien, betont die Fraktion.

Nach ihrer Auffassung kann der deutsche Bildungsmarkt nur in dem Maße weiter geöffnet werden, wie andere Länder ihren Bildungsmarkt gleichzeitig und in der gleichen Intensität dem Wettbewerb öffnen. Die Unionsfraktion regt darüber hinaus an, ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz kultureller Vielfalt abzuschließen. Die fortschreitende Liberalisierung dürfe nicht dazu führen, die Identität und regionalen Zusammenhalt stiftende Rolle der Kultur geringer zu bewerten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_124/03
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