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126/2003
Datum: 11.06.2003
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heute im Bundestag - 11.06.2003

Aufgaben und Ziele einer fusionierten Deutschen Kulturstiftung benennen

Kultur und Medien/Anträge

Berlin: (hib/WOL) Zu den Aufgaben und Zielen der geplanten Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder nehmen die Fraktionen von CDU/CSU sowie der FDP in getrennten Anträgen Stellung ( 15/1099, 15/1113). Einig sind sich beide Fraktionen darin, dass eine Fusion nur dann sinnvoll und auf Dauer tragfähig ist, wenn eine neue inhaltliche Ausrichtung mit der Zusammenlegung verbunden ist. Das Aufgaben- und das Förderziel müsse klar gefasst werden, eine Erweiterung bestehender Aufgaben um ein künftiges gemeinsames Ziel nicht ausreichend. Die Union knüpft dabei eine paritätische Vertretung der Zuwendungsgeber der künftigen Kulturstiftung an eine entsprechende paritätische Finanzierung. Nicht aufrecht zu erhalten ist nach der Vorstellung der CDU/CSU allerdings ein grundsätzlicher Ausschluss von institutioneller Förderung durch die Kulturstiftung.

Die Liberalen erklären in ihrem Antrag dagegen, es könne nicht Aufgabe einer Deutschen Kulturstiftung sein, Institutionen dauerhaft zu finanzieren. Die Stiftung solle sich vielmehr vor allem auf Projektförderung konzentrieren. Auch sollten weder Bund, Länder oder Kommunen Antragsteller sein können. Die Förderziele der neuen Kulturstiftung dienten den Interessen der Kulturnation Deutschland und müssten so flexibel sein, dass sie "über Jahre hinaus Gültigkeit haben und nicht zu einer einseitigen Privilegierung von Kultursparten" führen. Zur Finanzierung erklärt die FDP, die Deutsche Kulturstiftung müsse größtmögliche Unabhängigkeit erhalten. Dies setze eine haushaltsunabhängige Finanzausstattung und die Möglichkeit der Drittmitteleinwerbung voraus. Für Privatleute und Wirtschaft seien geeignete Anreize und Aufforderungen zu schaffen, sich stärker in den Bereichen Kunst und Kultur zu engagieren, um damit den Gedanken einer Bürgergesellschaft zu verstärken.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_126/07
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