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128/2003
Datum: 17.06.2003
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heute im Bundestag - 17.06.2003

Acht Prozent der Personen bis 79 Jahre sind schwerhörig

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Acht Prozent der Bevölkerung bis zum Alter von 79 Jahren können als schwerhörig bezeichnet werden. Dies ergeben Daten des Bundesgesundheitssurveys 1998, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/1159) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/964). Gut 30 Prozent der Betroffenen besitzen den Angaben zufolge ein Hörgerät. Die Schwerhörigkeitsrate nehme mit dem Lebensalter deutlich zu. Während sie bei den unter 30-Jährigen unter zwei Prozent betrage, seien 30 Prozent der 70- bis 79-Jährigen schwerhörig. Es gebe aber auch Schätzungen, wonach bis zu 14 Millionen Bundesbürger nach geltenden Kriterien ein Hörgerät benötigen. Weiter heißt es in der Antwort, in der Bundesrepublik seien etwa fünf Millionen Berufstätige während der Arbeit gehörschädigendem Lärm oberhalb von 85 Dezibel ausgesetzt. Besonders risikoreich seien Impulsschallbelastungen in der metallverarbeitenden Industrie oder bei der Bundeswehr. Weit verbreitet sei aber auch eine Belastung des Gehörs von Jugendlichen durch lautes Musikhören in Diskotheken oder über Stereoanlagen und Walkman. Für die Regierung ist dies um so bedeutsamer, da ein großer Teil der Freizeitbeschäftigung vieler Jugendlicher im Musikhören bestehe. Bei Musikgroßveranstaltungen würden insbesondere in der Nähe der Lautsprecher oft sehr hohe Schallbelastungen erreicht. Nach dem zum 1. April diesen Jahres in Kraft getretenen neuen Jugendschutzgesetzes bestehe aber für die zuständigen Behörden die Möglichkeit, bei öffentlichen Veranstaltungen oder Gewerbebetrieben im Einzelfall Schallpegelbegrenzungen anzuordnen, wenn dadurch Kinder oder Jugendliche weniger durch Lärm belastet würden.

Weiter erklärt die Regierung, der Verkehrslärm sei in den letzten Jahrzehnten zu einer gravierenden Belastung für viele Menschen geworden. Die Regierungsfraktionen hätten sich dementsprechend im Rahmen ihrer Koalitionsvereinbarung vorgenommen, den Schwerpunkt der rechtlichen Maßnahmen zur Lärmbekämpfung in diesen Bereich zu legen. So soll eine entsprechende EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm handlungsorientiert in deutsches Recht umgesetzt werden. Auch soll das Fluglärmgesetz mit dem Ziel überarbeitet werden, für alle Flughäfen den Schutz der Bevölkerung vor Lärm deutlich zu verbessern.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_128/02
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