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151/2003
Datum: 03.07.2003
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heute im Bundestag - 03.07.2003

Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen bleibt umstritten

Bildung und Forschung/Anträge

Berlin: (hib/BES) Die Förderungsfähigkeit von Forschung an menschlichen Embryonen aus Mitteln der EU steht im Mittelpunkt eines Gruppenantrages von 174 Abgeordneten von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/1310) und eines Antrages der FDP und des CDU-Abgeordneten Helmut Lamp ( 15/1346). Im Gruppenantrag fordern die Parlamentarier die EU-Kommission auf, Forschungsvorhaben, bei denen menschliche Embryonen getötet werden nicht im Rahmen des Sechsten Forschungsrahmenprogramms (6. FRP) der EU zu unterstützen. Dagegen richten sich die Liberalen und der CDU-Abgeordnete an die Bundesregierung, nicht voreilig aus der Finanzierung der europäischen Forschung mit embryonalen Stammzellen auszusteigen. Vielmehr solle die Regierung den Kommissionsvorschlag zur Regelung der Forschung mit embryonalen Stammzellen abwarten. Die EU-Kommission hat die Förderung der Embryonenforschung bis Ende 2003 mit einem Moratorium versehen, bis klare Regeln für die Förderung aufgesellt sind.

Die Befürworter der europäischen Embryonenforschung fordern die Regierung weiter auf, der Förderung im Rahmen des 6. FRP nicht zu widersprechen, sofern bedeutende Forschungsziele zur Entwicklung von Therapien gegen schwere Krankheiten die Forschung rechtfertigen, sofern alternative Forschungsmethoden nicht angewandt werden können, der Datenschutz gewahrt wird und die nationalen Gesetze davon unberührt bleiben. Auch solle die Bundesregierung die rechtlichen, kulturellen und ethischen Traditionen anderer Staaten in der europäischen Forschungspolitik achten und Förderschwerpunkte mittragen, die im Rahmen von Mehrheitsentscheidungen getroffen wurden.

Der Gegenantrag weist die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundestages vom 30. Januar 2002 ( 14/8102) hin und fordert die Exekutive auf, sich auch auf europäischer Ebene für die Beschränkung der Forschung auf bestehende Stammzelllinien einzusetzen. Bei gemeinsamer Forschungsförderung der EU komme es darauf an, Forschungsbereiche zu unterstützen, die aus Sicht aller Mitgliedstaaten förderfähig sind. Im Interesse der Chancengleichheit sollten daher solche Vorhaben nicht von der EU gefördert werden, an denen sich einzelne Mitgliedstaaten aus Rechtsgründen nicht beteiligen können. Mitgliedstaaten, die einen solchen Forschungsbereich unterstützen wollen, bleibe es dabei unbenommen. Ihn mit eigenen Förderungsinstrumenten auf nationaler Ebene zu finanzieren, so die Begründung der Gegner einer breiter angelegten Embryonenforschung.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_151/05
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