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161/2003
Datum: 16.07.2003
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heute im Bundestag - 16.07.2003

Kenia erhält mehr internationale Hilfe

Entwicklungszusammenarbeit/Antwort

Berlin: (hib/KAG) Die Bundesregierung wird die Zusammenarbeit mit der neuen Regierung Kenias nach dem demokratischen Regierungswechsel im Dezember 2002 intensivieren. Eine Veränderung der Schwerpunktsetzung im gemeinsamen Programm sei aber nicht vorgesehen, heißt es in der Antwort ( 15/1409) der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/1254). Es gebe gute Chancen für einen politischen Neuanfang seit dem Wahlsieg des Oppositionsbündnisses NARC (National Rainbow Coalition). Die Aufbruchstimmung bei Regierung und Bevölkerung sei spürbar. Die neue Regierung habe ihre zentralen Wahlversprechungen im ersten Haushalt durch Mittelzuweisung festgelegt, so zum Beispiel die Wiedereinführung der kostenlosen Primarbildung, breit angelegte Steuersenkungen und die Erhöhung der Gehälter für Beamte und Lehrer. Es stehe aber noch ein kohärentes Regierungsprogramm und die Ratifizierung der neuen Verfassung durch das Parlament aus.

Im September 2003 solle ein neues Programm des Internationalen Währungsfonds für Kenia verabschiedet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Für die neue Regierung habe Deutschland 13 Millionen Euro in den Jahren 2002 und 2003 bereitgestellt, um die Aids-Bekämpfung, die Förderung erneuerbarer Energien, die Primarbildung und Korruptionsbekämpfung zu unterstützen. Die Bundesregierung verfolge in ihrer Entwicklungszusammenarbeit weiter die Schwerpunkte "Förderung des Privatsektors in der Landwirtschaft", "Förderung des Wassersektors" und "reproduktive Gesundheit". Im Bereich der Gesundheit werde momentan eine gemeinsame Strategie vorbereitet und bis Ende 2003 vereinbart. Deutschland unterstütze Kenia zusätzlich mit 5 Millionen Euro (FZ) als Nothilfemaßnahme beim Bau von Einrichtungen in kenianischen Slumgebieten. 2003 wurden nach Angaben der Bundesregierung außerdem zusätzliche Mittel für Anti-Korruptionsmaßnahmen zugesagt. Zur Bekämpfung der Kriminalität in Kenia setze sich die Bundesregierung für die kriminalpolizeiliche Aus- und Fortbildung ein. Die bisherigen Einzelvorhaben im Bildungswesen wie Nachalphabetisierung und Praxisfächer in der Grundbildung seinen allerdings ausgelaufen. Auf die Frage der Union zur geplanten Jusitzreform und zur Strafverfolgung begangener Menschenrechtsverletzungen verweist die Bundesregierung auf die neue kenianische Verfassung. Sie schaffe Institutionen, die sich mit Menschenrechten beschäftigen. Eine nationale Menschenrechtskommission sei bereits gebildet worden, zu deren Mandat die Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gehört. Sie soll im August arbeitsfähig sein. Eine Untersuchungskommission, die den ungeklärten Tod des ehemaligen Außenministers Robert Ouko untersuchen soll, gebe es ebenfalls. Weitere Untersuchungen zum Tode von Menschenrechtsaktivisten habe die neue Regierung angeordnet. Die Bundesregierung rechnet nach eigenen Angaben damit, dass auch die Todesstrafe in der neuen Verfassung beseitigt wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_161/06
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