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172/2003
Datum: 12.08.2003
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heute im Bundestag - 12.08.2003

"EU-Osterweiterung wird wirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen"

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die EU-Osterweiterung wird nach Einschätzung der Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen. In ihrer Antwort ( 15/1464) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/1375) heißt es, der Handel mit den mittel- und osteuropäischen Staaten sei eine der Stützen des deutschen Wachstums und sichere damit Arbeitsplätze auch in Deutschland. Der deutsche Außenhandel mit den EU-Beitrittsländern habe 2002 deutlich zugenommen. Die Ausfuhren in diese Länder seien um 6,1 Prozent, die Einfuhren aus diesen Ländern um 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mehr als 80 Prozent des deutschen Außenhandels mit den Beitrittsländern entfielen auf Polen, Tschechien und Ungarn.

Grundsätzlich könnten deutsche Unternehmen unmittelbar nach der Osterweiterung am 1. Mai 2005 in den Beitrittsländern Aufträge annehmen, heißt es weiter. Bei den Beitrittsverhandlungen sei jedoch eine an die siebenjährige Übergangsfrist bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit gekoppelte Übergangsfrist bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Baugewerbe und in Teilbereichen des Handwerks vereinbart worden. In Deutschland seien Reinigungsfirmen und die Innendekorateure betroffen.

Die Regierung erwartet, dass der Wettbewerb vor allem bei den arbeitsintensiven Produktionen und in Bereichen mit nur geringer Qualifikation zunehmen wird. Von der Osterweiterung profitierten vor allem technologisch fortgeschrittene und kapitalintensive Bereiche. Branchen mit hohen Arbeitskostenanteilen und unterdurchschnittlichen Qualifikationen würden dagegen zunehmendem Wettbewerb aus dem Osten ausgesetzt sein. Die Lohnkostenvorteile der Beitrittskandidaten seien offensichtlich und blieben auch auf längere Sicht noch bestehen. Unternehmen vor allem lohnintensiver Bereiche hätten daher ihre Produktionen oder Teile davon bereits in den neunziger Jahren in die Beitrittsländer verlagert. Dies gelte für die Textil- und Holzindustrie, die Metall- und Kunststoffverarbeitung sowie für Baubeschläge, Sanitär- und Verpackungsmittel. Durch die Übergangsfrist von maximal sieben Jahren für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und für grenzüberschreitende Dienstleistungen hat die Regierung nach eigener Aussage für die Bauunternehmen die Voraussetzungen geschaffen, sich auf den Wettbewerb vorzubereiten. Nach Ablauf dieser Frist würden Arbeits- und Dienstleistungsmärkte weiter liberalisiert, sodass deutsche Unternehmen und Arbeitnehmer in den Beitrittsländern und dort ansässige Unternehmen und Arbeitnehmer in Deutschland tätig werden können. Profitieren würden auch die Grenzregionen, da diese aus ihrer Randlage herauswachsen und von ihrer neuen Rolle als Bindeglied zu den Beitrittsländern profitieren könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_172/05
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