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186/2003
Datum: 10.09.2003
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heute im Bundestag - 10.09.2003

Besseren Immissionsschutz für eine Kleingartenanlage gefordert

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Für einen verbesserten Immissionsschutz für eine Kleingartenanlage hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Er beschloss deshalb am Mittwochmorgen einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) "zur Erwägung" zu überweisen.

Die Petenten, eine Vereinigung von Kleingärtnern, führen in ihrer Eingabe aus, sie hätten ihr Kleingartengelände für den Bau der Ortsumgehung in Lohmar/Rheinland im öffentlichen Interesse zur Verfügung gestellt, obwohl damit bereits der dritte Umzug in der 56-jährigen Geschichte des Vereins verbunden gewesen sei. Im Zuge der weiteren Straßenplanungen sei festgelegt worden, dass eine Brücke mit einer "Spritzwand" versehen werden solle. Hierfür habe die Stadt auch Haushaltsmittel in Höhe von 100 000 Euro bereitgestellt. Zur Vervollständigung des Immissionsschutzes forderten die Kleingärtner nun eine zusätzliche Schutzwand von 2 bis 2,50 Meter Höhe, um die Bevölkerung und die angrenzenden Gärten und Kinderspielplätze gegen Schwermetalle, Ruß, Gas und Lärm weitgehend abzuschirmen. Dieser Forderung widersprach das BMVBW, indem es ausführte, hierfür gebe es keinen Raum. Untersuchungen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes hätten ergeben, dass durch die vorgesehenen Lärmschutzwände die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für die Kleingartenanlage eingehalten würden.

Demgegenüber hielt der Petitionsausschuss das Anliegen der Kleingärtner nach der parlamentarischen Prüfung für berechtigt und sah Anlass dafür, Abhilfe zu fordern. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass der Neubau der Ortsumgehung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens vorbereitet worden sei. Dabei seien nicht so umfangreiche Messungen notwendig wie bei dem üblichen Planfeststellungsverfahren. Ferner sei zu berücksichtigen, dass bei der Umsetzung europäischen Rechts im Rahmen der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung im Jahre 2002 die Grenzwerte für Luftschadstoffe verschärft worden seien. Dies hätte im bereits 1999 abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren nicht berücksichtigt werden können. Weiterhin

muss nach Auffassung des Ausschusses auch bedacht werden, dass sich die Kleingärtner im öffentlichen Interesse außerordentlich kooperativ gezeigt hätten und dafür jetzt nicht durch eine erhebliche Verschlechterung der Erholungssituation in ihrer Kleingartenanlage bestraft werden sollten. Schließlich dürfe auch nicht außer Acht gelassen werden, dass sich die Kosten für die geforderte zusätzliche Immissionsschutzwand mit rund 100 000 Euro in einem "vertretbaren Rahmen" halten, so die Abgeordneten.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_186/01
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