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246/2003
Datum: 10.11.2003
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heute im Bundestag - 10.11.2003

Über 8 000 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche im Jahr 2002

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Im Jahr 2002 sind bundesweit 8 261 Verdachtsanzeigen wegen Geldwäsche erstattet worden. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/1864) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/1767). Die strafrechtlichen Ermittlungen seien im vergangenen Jahr zu 3 810 Vorgängen eingestellt oder die Einstellung sei angeregt worden. Im Bereich der organisierten Kriminalität seien 2002 in 117 von 690 Verfahren insgesamt Hinweise auf Geldwäschedelikte zutage getreten. Dabei seien 171 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz erstattet worden, die sich auf 54 dieser Verfahren beziehen. Aussagen darüber, wie viele dieser Verfahren zu Verurteilungen wegen Geldwäsche oder anderer Straftaten geführt haben, seien bislang nur eingeschränkt möglich, heißt es in der Antwort. Allgemein könne darauf hingewiesen werden, dass die Zahl der Verurteilungen kontinuierlich steigt. Für das Jahr 2001 seien 110 Verurteilungen in den alten Bundesländern und in ganz Berlin registriert worden. Allerdings biete diese Statistik nur ein unvollkommenes Abbild der tatsächlichen "Geldwäschefälle", da jene Fälle nicht einfließen, in denen der Täter zugleich auch an dem Delikt beteiligt ist, durch welches das Geld oder der sonstige Vermögenswert illegal erworben wurde.

Die Regierung teilt ferner mit, das Gesamtaufkommen an Gebühren der Banken zur Finanzierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe vom 1. Mai bis 31. Dezember 2002 rund 1,07 Millionen Euro betragen. In diesem Jahr seien bislang 2,48 Millionen Euro eingenommen worden. Die Umlagen der Banken zur Finanzierung der Bundesanstalt hätten sich ab Mai 2002 auf 62,3 Millionen Euro und in diesem Jahr auf bislang 101,64 Millionen Euro belaufen. Im Oktober dieses Jahres sind nach Regierungsangaben in der Bundesanstalt 357 Personen mit der Bankenaufsicht beschäftigt gewesen.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_246/06
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