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282/2003
Datum: 18.12.2003
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heute im Bundestag - 18.12.2003

Sammlung und Entsorgung von Elektronik-Altgeräten vereinfachen

Umwelt/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Nach den Möglichkeiten, die Sammlung und Entsorgung von Elektronik-Altgeräten zu vereinfachen, erkundigt sich FDP-Fraktion in einer Kleine Anfrage ( 15/2229). Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte wird nach Einschätzung der FDP zu einem hohen Maß an Bürokratie führen. So werde beispielsweise jeder Hersteller verpflichtet sich registrieren zu lassen, wenn er ein Gerät auf den Markt bringt. Damit soll der Nachweis vorbereitet werden, dass die Entsorgung der Geräte gesichert ist. Händler würden verpflichtet, nur Produkte von registrierten Herstellern zu vertreiben. Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, ein Verzeichnis aller Produzenten sowie der Daten über Mengen und Kategorien von Geräten vom Inverkehrbringen bis zur Entsorgung zu erstellen. Die Registrierung soll durch eine privatrechtlich organisierte und durch die Industrie finanzierte "Clearingstelle" wahrgenommen werden. Zusätzlich dazu soll es eine zentrale Koordinierungsstelle als Ansprechpartner für die Kommunen geben.

Die Abgeordneten fragen nun nach dem Stand der Vorbereitungen zum Erlass einer Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Verordnung, nach dem Aufstellen von Sammelbehältern und nach den damit verbundenen Kosten. Die Fraktion will wissen, warum die Regierung eine Getrenntsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in den privaten Haushalten für erforderlich hält und wie sie "Bringsysteme" oder die Erfassung über den Handel bewertet, bei denen die Altgeräte von den privaten Haushalten an geeigneten Stellen abgegeben werden. Gefragt wird auch, was nach Ansicht der Regierung dagegen spricht, diese Sammlung und Entsorgung von Elektronikschrott vollständig privaten Unternehmen zu überlassen. Für die FDP wird die Zwischenschaltung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Verwertung und Entsorgung der Geräte mit unnötigem und bürokratischem Aufwand befrachten. Schließlich soll die Regierung die Auffassung der Entsorgungswirtschaft bewerten, wonach sich das Einsammeln und Transportieren von Elektronikschrott besser und billiger über privatwirtschaftliche Initiativen organisieren lässt als durch flächendeckende Verträge.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2003/2003_282/07
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