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090/2004
Datum: 01.04.2004
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heute im Bundestag - 01.04.2004

Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen hat sich gebessert

Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/RAB) Mit 6,7 Prozent im Jahr 2002 haben die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden die gesetzlich vorgeschriebene Quote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen von 5 bzw. 6 Prozent wiederum deutlich überschritten. Damit wird deutlich, dass der von der Regierung eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Beschäftigungssituation dieser Personengruppe erfolgreich ist, heißt es in einem Regierungsbericht ( 15/2734). Die Beschäftigungsquote sei höher als in den vier Jahren zuvor. Weiter schreibt die Regierung, die Zahl der schwerbehinderten Frauen im öffentlichen Dienst des Bundes sei im Jahr 2002 auf 3,4 Prozent gestiegen. Mehr als ein Drittel der mit schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplätze seien von Frauen besetzt. Allerdings wurden bei den Neueinstellungen weniger schwerbehinderte Menschen als im Jahre 2001 registriert (minus 0,6 Prozent). Es bleibe aber das Ziel der Regierung, die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen zu verbessern, indem die Zahl der Neueinstellungen erhöht wird. Laut Bericht ist die Zahl der schwerbehinderten Menschen bei den öffentlichen Arbeitgebern insgesamt (Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung) seit dem Jahr 1992 nahezu gleich geblieben. Während die Quote in den neuen Ländern fast stetig angestiegen sei, ist sie den Angaben zufolge seit 1994 in den alten Bundesländern von 5,7 Prozent auf nun 5,2 Prozent zurückgegangen. Die privaten Arbeitgeber hätten im gesamten Bundesgebiet im Jahre 2001 eine Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von 3,4 Prozent vorzuweisen. Seit Oktober 2002 ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen bundesweit um rund 24 Prozent zurückgegangen. Damit sei die mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und dem Sozialgesetzbuch IX verfolgte Strategie erfolgreich, ist die Regierung überzeugt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen soll die Teilhabe von dieser Personengruppe am Arbeitsleben weiter verbessert werden. Ziel sei es, die Ausbildungsmöglichkeiten zu verbessern und die präventiven Maßnahmen durch betriebliches Eingliederungsmanagement zu verstärken.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_090/04
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