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093/2004
Datum: 05.04.2004
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heute im Bundestag - 05.04.2004

Union will Rückgang der betrieblichen Ausbildung stoppen

Bildung und Forschung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU will den "kontinuierlichen Rückgang der betrieblichen Ausbildung" stoppen und die Zukunft der dualen Ausbildung sichern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Modernisierung der dualen Berufsausbildung (15/2821) vorgelegt. Die Ausbildungsdauer müsse insgesamt verkürzt werden, heißt es darin. Erforderlich sei es, "theoriegeminderte" Ausbildungsberufe zu schaffen, die statt in drei Jahren in kürzerer Zeit erlernt werden können. Entscheidend sei auch, dass die längeren Ausbildungen vermehrt stufenweise organisiert werden. Kürze Ausbildungszeiten seien heute zwar bereits möglich, jedoch nicht ausdrücklich als Regelfall gleichberechtigt mit den dreijährigen Ausbildungsberufen. Um die Bedeutung der Verbundausbildung deutlich zu machen, will die Union diese in das Berufsbildungsgesetz aufnehmen.

Als Anreiz zur Schaffung von Ausbildungsplätzen wollen die Abgeordneten zudem ermöglichen, die Ausbildungsvergütung einvernehmlich abweichend von tariflichen oder branchenüblichen Regelungen zu vereinbaren. Die bestehende Form der Prüfung mit Zwischenprüfung und Abschlussprüfung solle in Richtung einer gestreckten Abschlussprüfung verändert werden. Die Zwischenprüfung diene heute lediglich der Ermittlung des Ausbildungsstandes. An ihre Stelle solle der erste Teil der Abschlussprüfung treten. Der zweite Teil würde dann am Ende der Ausbildung stattfinden. Diese gestreckte Abschlussprüfung werde gerade in einigen wenigen Ausbildungsberufen für fünf Jahre erprobt. Ferner schlägt die Fraktion die Einführung eines einheitlichen Ausbildungspasses vor, um so sämtliche bereits erworbenen Qualifizierungen dokumentieren zu können. Auch zusätzlich erworbene Qualifikationen könnten darin aufgenommen werden. Schließlich will die Fraktion, dass im Ausland absolvierte Ausbildungsabschnitte leichter anerkannt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_093/01
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