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102/2004
Datum: 20.04.2004
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heute im Bundestag - 20.04.2004

Regierung: Bessere wirtschaftliche Bedingungen für Künstler geschaffen

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Mit der Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Maßnahmen und Einrichtungen und der Neugestaltung rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Rahmenbedingungen hat die Bundesregierung nach eigener Auffassung wichtige Schritte vollzogen, um die wirtschaftliche Situation von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. Dies geht aus einer Antwort der Regierung ( 15/2919) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/2780) hervor. Neben einer detaillierten Auflistung einzelner Instrumente des Bundes wird dabei auch auf die 2002 vorgenommene "Modernisierung des Stiftungsrechtes", auf die seit 2000 erheblich verbesserte steuerliche "Förderung von Stiftungen" sowie auf die mit Beginn des Jahres 2000 geregelte Abschaffung des so genannten Durchlaufspendenverfahrens verwiesen. Während die unmittelbare Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler grundsätzlich Ländern und Kommunen obliege, fördere der Bund über die Gestaltung entsprechender Rahmenbedingungen hinaus vielfach Maßnahmen und Programme oder Einrichtungen, die zwar nicht unmittelbar die Künstlerförderung zum Ziel haben, aber mittelbar der Förderung von Künstlern dienen, heißt es in der Antwort.

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Zur Förderung gesamtstaatlich bedeutsamer Einrichtungen gehört laut Antwort die Hauptstadtkulturförderung mit den Internationalen Filmfestspielen Berlin, den Berliner Festspielen, dem Berliner Theatertreffen, der MaerzMusik, dem Haus der Kulturen der Welt und dem Martin-Gropius-Bau. Genannt werden außerdem die Zuweisungen zu laufenden kulturellen Aufwendungen der Bundesstadt Bonn mit Beethovenfest, Theater und Orchester; die Beiträge zur Förderung von Kunst und Kultur mit gesamtstaatlicher Bedeutung über die Kulturstiftung der Länder sowie die bisher 179 Projektförderungen nationaler und internationaler bedeutsamer kultureller Vorhaben durch die Kulturstiftung des Bundes und schließlich die Förderung der Akademie der Künste seit dem 1. Januar 2004. Detailliert aufgelistet sind weiterhin die Instrumente der Staatsministerin des Bundes für Kultur und Medien zur Künstlerförderung in den Bereichen Literatur, Musik und Tanz, bildende Kunst, darstellende Kunst und Architektur. Bei der detaillierten Liste der Förderinstrumente habe sich die Regierungsbeauftragte für Kultur und Medien mit der Benennung von Preisen, Stipendien und Wettbewerben auf solche Förderinstrumente beschränkt, die den Künstlerinnen und Künstlern direkt zugute kommen.

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Ausführlich gewürdigt wird in der Antwort auch die Begabtenförderung und Förderung des künstlerischen Nachwuchses durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Engagement des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis, dem Designpreis und den allgemeinen Maßnahmen zur Existenzgründung durch sowie die Kulturprogramme des Auswärtigen Amtes und seiner Mittlerorganisationen Goethe-Institut, Institut für Auslandsbeziehungen und Deutscher Akademischer Austauschdienst, deren Maßnahmen erheblich zur internationalen Positionierung von Kunst und Künstlern aus Deutschland beitrügen. Ebenfalls benannt wird schließlich das für Gleichstellungspolitik zuständige Bundesfamilienministerium, das in Zusammenarbeit mit namhaften Verbänden seit 1993 den "Gabriele-Münter-Preis" für bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren verleiht. Mit dieser Auszeichnung werde der Tatsache Rechnung getragen, dass gängige Preise mit einer oberen Altersgrenze von 35 Jahren den Erwerbsbiographien von Künstlerinnen nicht gerecht werden, da diese Gruppe durch familiäre Verpflichtungen häufig erst später ihre künstlerische Laufbahn hätte verfolgen können.

v) w)
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_102/05
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