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129/2004
Datum: 12.05.2004
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heute im Bundestag - 12.05.2004

Regierung soll Haushaltssicherungsgesetz und Nachtragshaushalt vorlegen

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Die CDU/CSU fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich, aber spätestens zusammen mit dem Entwurf eines Bundeshaushaltes für das Jahr 2005, einen Nachtragshaushalt 2004 in den Bundestag einzubringen. Damit, so schreibt die Fraktion in einem Antrag ( 15/3096), könne die aus heutiger Sicht wahrscheinliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben erfasst und die zu erwartende Neuverschuldung "realistisch abgebildet" werden. Zusammen mit dem Nachtragshaushalt solle die Bundesregierung vor der Sommerpause ein umfassendes Haushaltssicherungsgesetz einbringen. Damit könne sie dem Ziel der Konsolidierung aller staatlichen Haushalte auch angesichts der andauernden Wachstumsschwäche in Deutschland "spürbar näher kommen".

Die Nettoneuverschuldung wird nach Angaben der Union in diesem Jahr um etwa 15 Milliarden Euro über der Planung liegen und vermutlich die Rekordmarke von rund 45 Milliarden Euro erreichen. Dafür seien zusätzliche Belastungen wie etwa ein niedrigerer Bundesbankgewinn, die fehlenden Einnahmen aus der Lkw-Maut und die von der Regierung erhofften, aber wahrscheinlich nicht zu realisierenden Mehreinnahmen aus der Schwarzarbeitskämpfung und fehlende Einnahmen aus der Steueramnestie und der Tabaksteuer verantwortlich. Seit dem Amtsantritt der rot-grünen Regierung 1998 hätten sich die Gesamtausgaben des Bundes von 233,6 Milliarden Euro um etwa 10 Prozent auf 256,7 Milliarden Euro (im Jahr 2003) erhöht. Von Sparen könne deshalb nicht die Rede sein, so die CDU/CSU-Fraktion. Im Gegenteil: Die Regierung müsse den haushalts- und finanzpolitischen Offenbarungseid leisten.

Wie schon in den Vorjahren werde der Bundeshaushalt verfassungswidrig sein und maßgeblich dazu beitragen, dass Deutschland die Grenzen des Europäischen Stabilitätspaktes auch im dritten und vierten Jahr in Folge nicht einhalten wird, heißt es weiter. Die Regierung dürfe die Aufforderung, einen Nachtragshaushalt vorzulegen nicht länger ignorieren. Damit verstoße sie gegen die Vorgaben des Grundgesetzes.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_129/02
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