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141/2004
Datum: 27.05.2004
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heute im Bundestag - 27.05.2004

FDP-Antrag zum Schutz vor jugendgefährdenden Internetinhalten abgelehnt

Ausschuss für Kultur und Medien

Berlin: (hib/BES) Keine Zustimmung hat ein Antrag der Liberalen zum Schutz vor illegalen und jugendgefährdenden Webseiten ( 15/1009) im Ausschuss für Kultur und Medien am Mittwochabend gefunden. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte der Ausschuss die Initiative ab. Die Union unterstützte dagegen den Antrag. Darin sprach sich die FDP dafür aus, mit "Filtern statt Sperren" gegen illegale oder jugendgefährdende Internetinhalte vorzugehen und auf eine "gestufte Verantwortlichkeit" zu achten. Dies sei im deutschen Teledienstrecht und im europäischen Recht festgelegt. Das vorrangige Ziel sollte nach den Vorstellungen der Fraktion sein, immer den Anbieter eines inkriminierten Inhalts zu belangen. Dagegen sollten diejenigen, die lediglich Speicherplatz für fremde Inhalte bereitstellen nur dann haften, wenn ihnen diese Inhalte bekannt sind. Eine Pflicht zur Prüfung von oder gar Suche nach bestimmten Inhalten treffe die Anbieter von Speicherplatz (Host-Provider) jedoch dabei nicht, so die Antragsteller. Gleichzeitig forderten die Liberalen in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, sich für eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet einzusetzen und die Selbstregulierungsinitiativen der Wirtschaft sowie die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_141/01
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