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207/2004
Datum: 06.09.2004
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heute im Bundestag - 06.09.2004

Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose um ein Viertelprozent erhöhen

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen für kinderlose Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozent erheben. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung ( 15/3671) vorgelegt. Damit solle der verfassungsrechtlich gebotene "Beitragsabstand" zwischen Kindererziehenden und Kinderlosen hergestellt werden. Für 2005 wird mit Mehreinnahmen von rund 700 Millionen Euro gerechnet. Die Fraktionen begründen ihre Initiative mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001. Darin heißt es, wer Beiträge zahle und Kinder erziehe, leiste im Ergebnis einen "doppelten Beitrag" zur Pflegeversicherung. Vom "systemerhaltenden" Beitrag der Kindererziehung profitierten auch die Kinderlosen, die lediglich einen Geldbeitrag leisteten. Das Gericht habe dem Gesetzgeber aufgegeben bis Ende dieses Jahres eine Regelung zu schaffen, die die Kindererziehungsleistungen berücksichtigt. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, sollen nicht als kinderlos gelten. Eine Lebendgeburt soll nach Ansicht der Fraktionen ausreichen, um die Zuschlagspflicht dauerhaft auszuschließen. Berücksichtigt würden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder.

Sozialdemokraten und Bündnisgrüne betonen, dass es für die Zuschlagspflicht keine Rolle spiele, warum jemand keine Kinder hat. Eine Motivforschung "kann und soll es nicht geben". Es gehe auch nicht darum, Kinderlose zu bestrafen. Nach den Vorgaben des Gerichts gehe es ausschließlich um ein "noch höheres Maß an Solidarität mit dem Kindererziehenden". Der Zuschlag solle nur vom Versicherten gezahlt werden, eine Beteiligung des Arbeitgebers ist nicht vorgesehen. Damit werde eine Erhöhung der Lohnnebenkosten zu Lasten der Wirtschaft vermieden. Vermieden würden ebenso unterschiedlich hohe Lohnnebenkosten bei der Beschäftigung von Eltern im Vergleich zur Beschäftigung von Kinderlosen. Die Koalitionsfraktionen schätzen den Kreis der Zuschlagspflichtigen auf rund elf Millionen Mitglieder.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_207/03
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