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218/2004
Datum: 22.09.2004
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heute im Bundestag - 22.09.2004

Für ein Rauchverbot in allen Ämtern mit Publikumsverkehr eingesetzt.

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Für ein Rauchverbot in allen Ämtern mit Publikumsverkehr hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrundeliegende Eingabe dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesinnenministerium (BMI) "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Der Petent setzt sich in seiner Eingabe dafür ein, dass Behördengänge raucherfrei werden müssten. Denn auch Passivrauchen führe zu gesundheitlichen Schäden. Er selbst leide an allergischem Asthma. Sobald er einen zugequalmten Raum betrete, wirke sich das auf seinen Gesundheitszustand aus. Es beginne mit einem Brennen in den Augen, Kratzen im Hals und gehe bis zu Schwindelgefühl und Atemnot. Ämter mit Publikumsverkehr müssten für alle Menschen zugänglich sein, so der Petent.

In der vom Ausschuss eingeholten parlamentarischen Stellungnahme führte das BMI aus, dass der Arbeitgeber nach der Arbeitsstättenverordnung die "erforderlichen Maßnahmen" zu treffen habe, damit nicht rauchende Beschäftigte in Arbeitsstätten wirksam von den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Welche Maßnahmen für "erforderlich" gehalten werden, bleibe der Beurteilung des Arbeitgebers überlassen. Die Schutzinteressen des Publikums seien in der Verordnung nicht angesprochen. Nach Meinung der Ausschussmitglieder ist es nicht einsehbar, warum es in Ämtern kein generelles Rauchverbot geben soll - wie dies beispielsweise auf Bahnhöfen und Flughäfen möglich sei. Die gesundheitliche Beeinträchtigung von Nichtrauchern dürfte in den meist engen Räumlichkeiten von Ämtern wesentlich größer sein als in Bahnhöfen oder Flughäfen. Nach Auffassung des Ausschusses kann nicht nur auf den Schutz der Beschäftigten abgestellt werden. Es müsste vielmehr auch das Interesse des Publikums vor Gesundheitsschäden bei einem Behördengang geachtet werden. Daher sollte sowohl die Bundesregierung als auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages eine Gesetzesinitiative ergreifen, dass in den Ämtern in Deutschland nicht nur die Beschäftigten vor dem Passivrauchen geschützt werden - sondern auch die Bürgerinnen und Bürger.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_218/01
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