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222/2004
Datum: 23.09.2004
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heute im Bundestag - 23.09.2004

Förderung der Existenzgründung von Arbeitslosen neu ordnen

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion hält es für erforderlich, langfristig die Förderung der Existenzgründung von Arbeitslosen neu zu ordnen. Sowohl das Überbrückungsgeld als auch die Subventionen für Ich-AGs sollten zu einem einheitlichen Förderinstrument zusammengeführt werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion ( 15/3707). Dabei sei die Variante zu wählen, welche die größten arbeitsmarktpolitischen Effekte verspricht. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit über die unterschiedlichen arbeitsmarktpolitischen Wirkungen des Überbrückungsgeldes und des Existenzgründungszuschusses zu berichten und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der beide Instrumente zusammenführt.

Zur Begründung heißt es, obwohl die Bundesregierung die Ich-AG großzügig subventioniere, hätten bislang lediglich rund 190.000 Arbeitslose davon Gebrauch gemacht. Dies seien rund 80 Prozent weniger als angekündigt. Hinzu komme, dass seit Beginn der Ich-AG-Förderung Anfang 2003 bereits gut 30.000 dieser Kleinstunternehmer wieder aufgegeben hätten. Derzeit würden nur noch 157.356 Ich-AGs von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt. Beim Überbrückungsgeld würden Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen und ein solides Geschäftskonzept vorweisen, aus Beitragsmitteln gefördert. Über 70 Prozent der so unterstützten Existenzgründer seien drei Jahre später immer noch erfolgreich am Markt tätig. Jeder zweite von ihnen habe mittlerweile sogar zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen, argumentiert die Union. Seit Jahresbeginn habe die Bundesagentur für Arbeit über 416 Millionen Euro für Ich-AGs ausgegeben. Im Jahresverlauf rechne sie mit Gesamtkosten in Höhe von 850 Millionen Euro, gut 350 Millionen Euro mehr als im Haushalt der Bundesagentur veranschlagt. Damit existierten nun zwei Instrumente zur Förderung der Selbstständigkeit von Arbeitslosen, die sich nicht in den Voraussetzungen, jedoch in der finanziellen Förderung und sozialrechtlichen Behandlung unterschieden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_222/05
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