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225/2004
Datum: 27.09.2004
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heute im Bundestag - 27.09.2004

Anpassungsgeld für Bergleute an Regelungen in anderen Branchen angleichen

Wirtschaft und Arbeit/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP verfolgt das Ziel, das Anpassungsgeld für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus an die vergleichbaren Regelungen der Arbeitnehmer anderer Branchen anzugleichen. Dazu hat die Fraktion einen Antrag ( 15/3722) vorgelegt. Damit solle sichergestellt werden, dass eine sozialverträgliche Regelung erreicht wird, die eine unverhältnismäßige Priviligierung der Bergleute verhindert. Zur Begründung heißt es, die rund 40.000 Beschäftigten des deutschen Steinkohlebergbaus in Nordrhein-Westfalen und im Saarland blieben von den mit der Hartz-IV-Reform verbundenen Einschnitten verschont. Die Bundesregierung habe im vergangenen Jahr verbindlich zugesagt, die bis 2012 geplante Halbierung der Bergbau-Arbeitsplätze mit öffentlichen Mitteln zu flankieren. Damit seien die Bergleute auf Unterstützung der Arbeitsverwaltung nicht angewiesen. Ältere Arbeitnehmer, die aufgrund einer Stilllegung oder Rationalisierung im Steinkohlebergbau ihren Arbeitsplatz verlieren, könnten nach der Entlassung Anpassungsgeld erhalten. Das Geld werde Arbeitnehmern gewährt, die im Fall der Weiterbeschäftigung in längstens fünf Jahren eine Rentenzahlung oder Ausgleichsleistung der Knappschaft erhielten. Die Höhe des Anpassungsgeldes bemesse sich nach der Rentenanwartschaft zum Zeitpunkt der Entlassung. Es werde zu zwei Dritten vom Bund aufgebracht, den Rest trügen Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Darüber hinaus gewähre die Knappschaft Ausgleichsleistungen, die die Bergleute nur zum Teil über ihre Sozialversicherungsbeiträge finanzierten. Die Knappschaft sei deshalb auf Bundeszuschüsse angewiesen, die sich 2003 auf 7,3 Milliarden Euro belaufen hätten. Die FDP bemängelt, dass die für alle anderen Arbeitnehmer nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II geltenden Regelungen für Bergleute völlig außer Acht gelassen würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_225/08
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