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296/2004
Datum: 01.12.2004
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heute im Bundestag - 01.12.2004

Regierung: Informationen zum Schutz vor Infektionskrankheiten ausreichend

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin als die zentrale Einrichtung zur Krankheitskontrolle und -prävention wird nach Angaben der Bundesregierung im laufenden Haushaltsjahr mit 41,98 Millionen Euro aus Bundesmitteln gefördert. Das Bernhard-Nocht-Institut (BNI) in Hamburg - deutsches Referenzzentrum für tropenmedizinische Infektionserreger - wird hingegen als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft je zur Hälfte durch Zuwendungen des Bundes und des Landes Hamburg finanziert, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4222) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4084), die sich angesichts der weltweiten Mobilität der Bürger nach der reisemedizinischen Vorsorge und der Abwehr grenzüberschreitender Infektionskrankheiten erkundigt hatte. Das BNI wird den Regierungsangaben zufolge 2004 mit rund 7 Millionen Euro bezuschusst. Sowohl das RKI wie auch das BNI hätten eine in Jahrzehnten gewachsene Kompetenz bei der Erkennung und Verhütung von Infektionskrankheiten aufgebaut, die sich fortwährend am Stand der Technik und des Wissens ausrichtet - so die Antwort weiter - und somit beide Institute in den Rang der führenden Institutionen dieser Art weltweit stellt.

Für die Einrichtung eines zentralen "infektiologischen Sorgentelefons" sieht die Regierung laut Antwort keine Notwendigkeit. Für die Bürger in Deutschland existiere eine Reihe von fachlich guten und objektiven Informationsmöglichkeiten. Die Beratung und Untersuchung von Patienten mit Infektionsverdacht sollte ohnehin direkt durch kompetente Ärzte und nicht telefonisch erfolgen. Es gebe auch keinen Bedarf für die Ausweitung von Aufgaben des Nationalen Referenzzentrums für tropische Infektionserreger. Ebenso für nicht sinnvoll hält die Regierung die Herausgabe eines reisemedizinischen Bulletins durch das BNI.

Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_296/06
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