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008/2005
Datum: 10.01.2005
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heute im Bundestag - 10.01.2005

Neuer Ausweis mit Biometriemerkmalen und Bürgerdatenfunktion ab 2007

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung strebt an, zum Jahr 2007 einen neuen Personalausweis mit biometrischen Daten und einer Bürgerkartenfunktion für den elektronischen Geschäftsverkehr einzuführen. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 15/4616) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4457). Das Grundformat der gespeicherten biometrischen Daten werde dabei von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO vorgegeben. Die Bundesregierung habe aus Gründen des Datenschutzes in den zuständigen Gremien für die Erarbeitung der technischen Spezifikationen eine verschärfte technische Zugangskontrolle (Extended Access Control - EAC) für die Chips durchgesetzt, auf denen biometrische Daten gespeichert werden sollen. Danach haben befugte Stellen nur mit Mitwirkung des Passinhabers Zugang zu den Daten auf dem Chip. Diese Zugangskontrolle stelle eine Kombination aus kryptographischer Verschlüsselung und der Verwendung der so genannten Public-Key-Infrastruktur (PKI) als Zugangsberechtigungskontrollsystem dar. Die Einführung der Gesichtserkennung auf der Grundlage des Passfotos als erstem biometrischen Datum in deutschen Reisepässen ist laut Antwort ab Herbst dieses Jahres geplant. Der Beschluss des EU-Rates über die Verwendung des Gesichtsbildes und des Fingerabdruckes als biometrische Merkmale sei vom Rat der EU-Innen- und Justizminister einstimmig gefasst worden, so die Regierung. Die EU-Entscheidung gegen die Iris als biometrisches Merkmal sei vorrangig aufgrund der ungelösten Patentfrage zur Technik des derzeitig verwendeten Iris-Erkennungssystems erfolgt. "Handgeometrie" sei als biometrisches Merkmal in den ICAO-Empfehlungen nicht vorgesehen. Die EU-Verordnung über Normen zu Sicherheitsmerkmalen und Biometrie in Pässen der EU-Bürger sei vom Rat am 13. Dezember beschlossen worden und soll demnächst in Kraft treten. Die Kosten für Passbuch und Speicherchip beim EU-Pass seien abhängig von der benötigten Anzahl solcher Chips im europäischen Umfeld. Eine gemeinsame, zielgerichtete und beschleunigte Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten entsprechend der EU-Ratserklärung zum Kampf gegen den Terrorismus könnte die Kosten reduzieren, heißt es. Die der finanziellen Aufwendungen könnten daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die Ausstellungskosten sollen aber wie bisher voll auf die Passgebühr umgelegt werden, wobei sich die Gebührenhöhe im international üblichen Rahmen bewegen werde, schreibt die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_008/03
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